Inhalte

Inhalt

Die Ausbildung sieht vor, alle rezeptiven und produktiven Fertigkeiten zu trainieren, d.h. Hör- und Leseverständnis, Sprechfertigkeit in monologischen und dialogischen Situationen und Schreibfertigkeit. Dies geschieht im Kontext des Englischen als Fachsprache Recht, Wirtschafts- und Wissenschaftssprache: English for Legal, Professional and Academic Purposes.

Um das Qualifikationsziel zu erreichen, werden zum einen allgemein fachsprachenbezogene Fertigkeiten trainiert. Hierzu zählen das Verstehen von mündlichen und schriftlichen Texten und der adäquate mündliche und schriftliche Ausdruck in der Rechtssprache. Zum anderen stehen Fertigkeiten im Vordergrund, die für die Berufspraxis relevant sind. Die Studierenden erlangen Kenntnisse über Kommunikationsabläufe in einer Vielzahl von Geschäftssituationen, z.B. Vertragsverhandlungen, und werden vorbereitet auf professionelle mündliche und schriftliche Kommunikation mit Jurist*innen in angelsächsischen, europäischen und internationalen Organisationen und Institutionen. Schließlich werden Fertigkeiten trainiert, die auf ein Studium im (englischsprachigen) Ausland vorbereiten und die Teilnahme z. B. an einem LL.M. Studiengang ermöglichen bzw. erleichtern.

 

Individuelle Schwerpunkte

Im zweiten Studienjahr können Studierende individuelle Schwerpunkte in der Ausbildung setzen. So können sie Fachveranstaltungen in englischer Sprache an der Universität Greifswald wählen, die zu unterschiedlichen Rechtsgebieten angeboten werden. Ebenso können Veranstaltungen, die während eines Auslandssemesters absolviert wurden, auf das Zertifikat angerechnet werden, sofern die in der Ausbildungsordnung festgelegten Kriterien erfüllt sind.

 

Sprachniveau

Das Sprachniveau, das mit der Ausbildung angestrebt wird, liegt auf dem Niveau C1 / Effective Operational Proficiency des vom Europarat herausgegebenen Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Das Zertifikat wird an den Niveaustufen B2 / Vantage und C1 / Effective Operational Proficiency ausgestellt, abhängig von der erreichten Abschlussnote.

(vgl. Europarat (Hrsg) 2001 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen.)