Aktuelles aus dem IfEUS
Start der zweiten Arbeitsperiode
Auftaktveranstaltung mit der Bundesforschungsministerin: Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) unterstützt die Bundesregierung erneut für drei Jahre mit fachlicher Expertise für effektive Klimapolitik.
Die Verpflichtungen aus den nationalen und europäischen Klimazielen und dem Pariser Übereinkommen stellen die Bundesregierung mittel- und langfristig vor große Herausforderungen. Drängende Aufgaben sind insbesondere die Weiterentwicklung des Klimaschutzprogramms bis 2030 und der deutschen Langfriststrategie zum Klimaschutz sowie des Klimaschutzplans 2050. Vor diesem Hintergrund besteht Bedarf an einer kontinuierlichen wissensbasierten und wissenschaftlichen Expertise. Diesen Beitrag hat die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) bereits in einer ersten Periode von 2019 bis 2023 geleistet. Nun startet das Politikberatungsgremium in seine zweite Arbeitsphase.
Auf der gemeinsamen Auftaktveranstaltung von BMBF und WPKS hat die Bundesforschungsministerin dafür heute die Mitglieder des neuen Lenkungskreises begrüßt: Prof. Dr. Ottmar Edenhofer (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, PIK), Prof. Dr. Ing. Holger Hanselka (Fraunhofer-Gesellschaft und Karlsruher Institut für Technologie), Prof. Dr. Karen Pittel (ifo Institut für Wirtschaftsforschung) und Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald). Das interdisziplinäre Team an Expertinnen und Experten wird von 2024 bis 2027 gezielt Schwerpunktthemen bearbeiten: die Entnahme und Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR), innovative Konzepte und Technologien zur Dekarbonisierung im Gebäudebereich, Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie Multilevel-Governance und Klimaföderalismus als Herausfor-derungen des Klimarechts.
Stellenausschreibung Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in - Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs-und Umweltrecht 24/Op31
Universität Greifswald, 05.11.2024 | Bewerbungsfrist: 22.12.2024
Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht (Prof. Dr. Sabine Schlacke) der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ab 01.02.2025 befristet bis zum 30.06.2027 eine Stelle als vollbeschäftigte*r oder zwei Stellen als teilzeitbeschäftigte*r (50 v. H.)
wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L Wissenschaft.
Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) stellt der Bundesregierung Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Langfriststrategie zum Klimaschutz bereit, wofür eine übergreifende und systemische Perspektive eingenommen wird. Verbundpartner sind das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V., das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. und das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Schwerpunkte bilden vier, für die Mittel- und Langfristperspektive in der Klimaforschung und -politik besonders relevante Arbeitspakete zu den Themen Klimaanpassung, Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, CO2-Entnahme und Speicherung sowie die Klima-Governance im Mehrebenensystem und Föderalismus. Das IfEUS ist federführend bei dem Arbeitspaket Klima-Governance im Mehrebenensystem und Föderalismus.
Arbeitsaufgaben:
- Unterstützung der Projektleiterin im Vorhaben: "Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS - Teilprojekt 4: Multilevel-Governance und Climate Federalism als Herausforderungen des Klimarechts")
- Unterstützung bei rechtswissenschaftlichen Analysen und Bewertungen im Rahmen der anderen Teilprojekte (z. B. Präsentationen - Arbeitsorganisation; Vergabe von Studien)
- Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
- Bearbeitung des wissenschaftlichen Projekts - die Möglichkeit zur Promotion oder Habilitation wird eröffnet
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossene Erste Juristische Prüfung (mindestens mit "Befriedigend")
- Qualifikationen im Öffentlichen Recht, insbesondere Klimarecht (Klimaschutz- und Klimaanpassungsrecht) und Umweltenergierecht mit ihren jeweiligen unions- und völkerrechtlichen Bezügen
Erwünscht:
- Gute Englischkenntnisse (vergleichbar C1-Niveau); bei fehlender Qualifikation wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig berufsbegleitend fortzubilden
- Sicherer Umgang mit Officeanwendungen wie Word, Outlook und PowerPoint-Präsentationen
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.
Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur
Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, etc.) sind vorzugsweise per E-Mail (eine pdf-Datei) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 24/Op31 bis zum 02.12.2024 zu richten an:
Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsund Umweltrecht
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald
jana.priess@uni-greifswald.de (Sekretariat)
Bundesregierung beruft Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Prof. Dr. Sabine Schlacke neu berufen
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sind vom Bundeskabinett neu berufen worden.
Die Berufung beginnt mit dem heutigen Tag und gilt bis zum 31.10.2028. Die Mitglieder sind:
Aletta Bonn, Leiterin des Departments Biodiversität und Mensch am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, und Professorin für Ökosystemleistungen an der Universität Jena im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv).
Jörg E. Drewes, Professor für Umweltingenieurwesen, Leiter des Lehrstuhls und Versuchsanstalt für Siedlungswasserwirtschaft an der Technischen Universität München.
Anna-Katharina Hornidge, Direktorin des German Institute of Development and Sustainability (IDOS) in Bonn und Professorin für Globale Nachhaltige Entwicklung an der Universität Bonn.
Kai Maaz, Geschäftsführender Direktor des Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF) und Professor für Soziologie mit dem Schwerpunkt Bildungssysteme und Gesellschaft an der Universität Frankfurt am Main.
Karen Pittel, Direktorin des Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen des ifo Instituts in München und Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität München.
Hans-Otto Pörtner, Professor und Senior Advisor am Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven.
Sabine Schlacke, Professorin für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS).
Claudia Traidl-Hoffmann, Professorin für Umweltmedizin an der Universität Augsburg, Direktorin des Instituts für Umweltmedizin bei Helmholtz Munich und Vize-Direktorin des Zentrums für Klimaresilienz der Universität Augsburg.
Joscha Wullweber, Heisenberg-Professor für Politics/Political Economy, Transformation and Sustainability an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Witten/Herdecke und Direktor des International Center for Sustainable and Just Transformation [tra:ce].
Hier gelangen Sie zur gemeinsamen Pressemitteilung des BMUV mit dem BMBF. Hier gelangen Sie zur Presseerklärung des WBGU.
Wasser in einer aufgeheizten Welt: Nur durch klimaresilientes Wassermanagement beherrschbar
Berlin, den 11. Oktober 2024
Die nationale und internationale Wasserpolitik muss sich auf fortschreitende und beschleunigte Veränderungen im globalen Wasserkreislauf einstellen und hierauf schnell und umfassend reagieren. So lautet die Kernaussage des WBGU-Gutachtens „Wasser in einer aufgeheizten Welt“, das der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) heute an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg, übergibt.
Wassernotlagen nehmen weltweit zu
Die Auswirkungen des Klimawandels, die Übernutzung der Wasserressourcen, die ungleiche Verteilung von Wasser, der Verlust von Ökosystemleistungen sowie damit verbundene Gesundheitsrisiken führen zunehmend zu regionalen Wassernotlagen. Aktuelle Beispiele sind die Ausrufung des Wassernotstands in Katalonien im Frühjahr 2024 aufgrund von Wassermangel, großräumige katastrophale Überflutungen wie vor wenigen Wochen in Osteuropa oder die zunehmende Verschmutzung von Wasserressourcen in vielen Teilen Afrikas. „Wir erwarten, dass solche regionalen Wassernotlagen immer häufiger auftreten, so dass man mittlerweile von einem globalen Muster sprechen kann. Wir sehen darin eine Bedrohungslage mit globaler Dimension“ warnt WBGU-Mitglied Jörg Drewes. Im Extremfall ergeben sich Situationen, in denen Grenzen der Beherrschbarkeit überschritten werden. Sie können in einer Destabilisierung politischer, gesellschaftlicher und ökologischer Systeme münden. Klimaschutz, der Schutz der Ökosysteme sowie ein klimaresilientes, sozial ausgewogenes Wassermanagement sind die wichtigsten Maßnahmen, um Wassernotlagen zu verhindern.
Wasser höher auf die internationale politische Agenda setzen
„Um Krisenpotenziale frühzeitig zu erkennen und regionale Wassernotlagen mit planetarer Dimension abzuwenden, braucht es eine internationale Water Mapping Initiative“, betont Sabine Schlacke, WBGU Co-Vorsitzende. Diese Initiative soll dazu dienen, krisenhafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, wirkungsvolle Lösungsansätze auszutauschen und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Umgang mit Wassernot- und Bedrohungslagen an die Politik zu verbessern.
Die anstehenden UN-Wasserkonferenzen 2026 und 2028 bieten ein Möglichkeitsfenster, um eine Internationale Wasserstrategie auszuhandeln, die den Schutz der Ressource Wasser als gemeinsames Anliegen der Menschheit anerkennt und vorhandene Prozesse und Konventionen stärkt und verzahnt. Neben dem „blauen“ Wasser (z. B. Bäche, Flüsse, Seen, Talsperren, Grundwasser) sollte auch „grünes“ Wasser (d. h. Bodenfeuchte, die das Pflanzenwachstum ermöglicht) in der Strategie verstärkt Beachtung finden und weltweit bei der Umsetzung eines klimaresilienten Wassermanagements berücksichtigt werden. Die internationale Strategie sollte in zwischenstaatliche Wirtschafts- und Handelsbeziehungen einfließen, auch um Synergien zwischen dem Schutz der Wasserressourcen sowie einer Stärkung von klimaneutraler Entwicklung und Ernährungssicherheit zu nutzen. Die Umsetzung der Ziele der drei Rio-Konventionen zu Klima, Biodiversität und Landdegradation ist hierfür essenziell. Insgesamt sollte das Thema Wasser höher auf die internationale Agenda gesetzt werden.
Klimaresilientes Wassermanagement etablieren
Lokal und regional ist es von zentraler Bedeutung, ein klimaresilientes, sozial ausgewogenes Wassermanagement zu etablieren, bei dem sich Infrastrukturen und Vorgehensweisen den zunehmenden Veränderungen der Wasserhaushalte anpassen. Hierzu sollten gut funktionierende selbstorganisierte Strukturen, z. B. Wassernutzervereinigungen, gestärkt und unterstützt werden. Der Schutz der Wasserqualität erfordert eine konsequente Umsetzung des Zero-Pollution-Ansatzes und eine effiziente Kreislaufwasserwirtschaft, unter Einbeziehung von Ökosystemen und einer aktiven Bewirtschaftung des im Boden gebundenen grünen Wassers. „Ohne eine langfristig glaubwürdig gesicherte Finanzierung der notwendigen Maßnahmen durch öffentliche ebenso wie private Mittel wird dies allerdings nicht gelingen“, stellt Karen Pittel, WBGU-Co-Vorsitzende, fest.
Wissenschaft für klimaresilientes Wassermanagement stärken
Dem Wissenschaftssystem kommt beim Umgang mit Verschärfungen im Wasserbereich eine zentrale Rolle zu. Der Klimawandel verändert zunehmend die Niederschlagsmuster, die Abflussmengen sowie Ausmaß und Häufigkeit von Hochwasserereignissen und ausgedehnten Trockenperioden mit extremen Hitzewellen. Dadurch schwindet die Zuverlässigkeit von Prognosen über die Wasserverfügbarkeit als Grundlage von Planungsprozessen. Benötigt werden genauere Daten zu Wasserdargebot und Wasserbedarfen, die diese Veränderungen besser berücksichtigen. Dies wird nur durch eine Digitalisierungsoffensive für die Bereitstellung von Echtzeitdaten sowie Szenarien über künftige, langfristig erwartete Entwicklungen lokaler Wasserhaushalte gelingen. Hier ist die Wissenschaft für die kontinuierliche Erhebung und Bewertung von Daten und die Bereitstellung von planungsrelevantem und lösungsorientiertem Wissen gefordert.
Der WBGU: Wissenschaft für nachhaltige Zukunftsgestaltung
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde 1992 im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung („Erdgipfel von Rio“) von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Der WBGU hat die Aufgabe, globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und zur Lösung dieser Probleme Handlungs- und Forschungsempfehlungen zu erarbeiten. Karen Pittel und Sabine Schlacke sind aktuell die beiden Vorsitzenden des WBGU.
Rückfragen bitte an: wbguwbgude; Tel.: 030/263948-12
XXIII. Deutsch-Polnisches Verwaltungskolloquium in Greifswald
Im Zeitraum vom 8. bis zum 10. September 2024 fand das XXIII. Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium zum Thema „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI)
in Verwaltungsrecht und -praxis“ in Greifswald statt. Die Durchführung der traditionsträchtigen Veranstaltung oblag dieses Mal Prof. Dr. Sabine Schlacke (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht, Universität Greifswald). Prof. Dr. Matthias Ruffert (Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) und Prof. Dr. Irena Lipowicz (Kardynał-Stefan-Wyszyński-Universität-Warschau) und Prof. Dr. Wojciech Piątek (Adam-Mickiewicz-Universität Posen) begleiteten die Organisation.
Das Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium wird bereits seit den 1970er Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus alternierend in Deutschland und Polen, jeweils drei Tage lang im September, ausgetragen. Diese über 50 Jahre alte Tradition, die auch die schwierigen Zeiten des „Kalten Krieges“ und „Eisernen Vorhanges“ überdauert hat, verleiht der Veranstaltung den Status eines Unikats unter den binationalen Diskussionsforen. Von einem Refugium für sicheren und freien, hochkarätigen fachlichen Austausch im Öffentlichen Recht, mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Dialog über alle Systemgrenzen hinweg und trotz der damit verbundenen Widrigkeiten nicht abreißen zu lassen, hat es sich zu einem prominenten Forum für grenzüberschreitenden Austausch mit festem Teilnehmer*innen-Kreis entwickelt.
Unter dem Titel „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) in Verwaltungsrecht und -praxis“ thematisierten insgesamt knapp 40 Wissenschaftler*innen aus Deutschland und Polen gemeinsam Herausforderungen und Lösungsoptionen, die sich im Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung und dem zunehmenden Einsatz „lernender“ IT-Systeme im öffentlichen Recht stellen; beginnend mit dem Versuch einer (rechtlichen) Definition von KI über die Analyse der ersten gesetzgeberischen Bestrebungen, KI legislativ einzuhegen, hin zu Überlegungen betreffend bestehender und potentieller Einsatzfeldern von KI in Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft. Wiederkehrender Topos aus polnischer und deutscher Perspektive war das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit nach einem stärkeren Einsatz von Recht als KI- und Digitalisierung steuerndem, werteschützendem Instrument einerseits und großen Ungewissheiten in tatsächlicher Hinsicht andererseits: So bedarf bspw. die EU-KI-Verordnung einer KI-Definition zwecks Festlegung des Anwendungsbereichs, der Begriff der KI wird in der Informatik allerdings uneinheitlich verwandt und beschreibt teilweise rechtlich nur sehr schwer einhegbare Prozesse.
Die Antworten aus Deutschland und Polen auf die identifizierten Fragen fielen zwar z. T. unterschiedlich aus. Die ihnen zugrundeliegenden Problemstellungen hingegen waren sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht, da regelmäßig unionsrechtlich überwölbt, weitgehend gleich. Dieser Befund macht auf eindrucksvolle Weise deutlich, wie sehr sich die Lebenswirklichkeiten und infolgedessen rechtliche Herausforderungen in beiden Ländern angeglichen haben – eine, kontrastiert mit der Situation, die während der Anfänge des Kolloquiums gegeben war, überaus bemerkenswerte Entwicklung, die insgesamt Mut macht, weiterhin gemeinsam Lösungen zu suchen und zu finden.
7. Greifswalder Gespräch
Ankündigung: 7. Greifswalder Gespräch „Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung: Herausforderungen für Raumordnung und Bauleitplanung“
Hybridveranstaltung am 22.10.2024, 16:30-19.45 Uhr, Neues Audimax, Hörsaal 3 Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6 17489 Greifswald
Jüngste Rechtsentwicklungen fordern das deutsche Planungsrecht heraus: Nach der Änderung der EE-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. „RED III“) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, sog. Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen EE-Vorhaben durch ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren privilegiert werden. Zudem soll eine Mehrfachnutzung von Flächen – etwa für Wind- und Solaranlagen – zwecks Schonung der Umwelt gefördert werden. In Deutschland sind Änderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, Baugesetzbuchs, Raumordnungs- und Bundes-Immissionsschutzgesetzes geplant. Rechtswissenschaftliche Fragen nach ihrer Vereinbarkeit mit der Windenergieflächenbedarfsplanung und des Unionsrechts sind aufgeworfen; zu diskutieren sind ferner die zukünftigen Herausforderungen für die Planungspraxis.
Themen und Programm
- Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – Eva-Maria Thierjung
- Aktueller Stand der Umsetzung der RED III durch das WindBG, BauGB und ROG – MinDirig Dr. Jörg Wagner
- Unionsrechtskonformität, Kohärenz und Praxistauglichkeit der Umsetzung der RED III – Prof. Dr. Andrea Edenharter
Das vollständige Programm finden Sie hier (PDF).
Anmeldung
Anmeldungen sind bis zum 16.10.2024 über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeus@uni-greifswald.de erbeten.
Kontakt
Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100
Organisatorin
Prof. Dr. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt-, Energie- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald
Veranstaltungsort
Neues Audimax, Hörsaal 3
Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6
17489 Greifswald
Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) stellt Expertise zu mittel- und langfristig nachhaltiger Klimapolitik bereit
Die neue FONA-Maßnahmenseite zur Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) wurde veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu einer Kurzbeschreibung des Verbundvorhabens der WPKS.
7. Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024 - von Münster und Greifswald nach Brüssel
Vorstellung der Ergebnisse vor der Europäischen Kommission, Brüssel
Drei Münsteraner und acht Greifswalder Studierende reisten im Juni 2024 anlässlich des siebten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) zusammen mit anderen Teams aus den Niederlanden und aus Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.
Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in dessen Rahmen Studierende die Rollen von Vertretern von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Individualbetroffenen oder auch Staatsorganen einnehmen und mit hauptamtlichen Richtern einen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law befasst sich thematisch mit umweltrechtlichen Fragen, die unionsrechtliche Bezüge aufweisen. Die Besonderheit des EMCEL besteht darin, dass es sich nicht um einen kompetitiven, sondern komparativen Moot Court handelt.
Nachdem zunächst eine nationale Gerichtsverhandlung stattfindet, die einer intensiven Vorbereitung bedarf einschließlich des Verfassens einer Klageschrift oder -erwiderung, präsentieren die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams in einem rechtsvergleichenden Austausch ihre Ergebnisse und arbeiten inhaltliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Einordnung der umweltrechtlichen Rechtsprobleme heraus. Auch wenn die Teams auf der Grundlage derselben europäischen Rechtsvorschriften arbeiten, so ergeben sich hierbei durch die verschiedenen Rechtsordnungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene immer wieder interessante Unterschiede in der Falllösung. Abschließend werden die Erkenntnisse der jeweiligen Teams Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Der diesjährige Fall hatte die sog. Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien der EU zum Gegenstand. Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat und legt u.a. Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Länder dazu, Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, in denen Maßnahmen dargelegt werden, mit denen bis zu Jahr 2027 eine unionsrechtlich festgelegte Wasserqualität, bspw. auch hinsichtlich des Nitratgehalts im Grundwasser, erreicht wird. Problemschwerpunkt war die zunehmende Wasserverschmutzung in Deutschland und die Frage, ob man den Bund oder auch die Länder dazu verpflichten kann, ergänzende Maßnahmen im Rahmen eines deutschlandweit geltenden Aktionsprogramms oder eines Maßnahmenprogramms zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und die europäischen Zielsetzungen einzuhalten.
Bei der nationalen Verhandlung, die von Frau Prof. Dr. Schlacke, Herrn Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald) und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet wurde, stellten die insgesamt 13 teilnehmenden Studierenden, die den Fall aus Sicht der verschiedenen Kläger und Beklagten vorbereitet hatten, ihre Schriftsätze vor und diskutierten gemeinsam über die umstrittenen Rechtsfragen. Die Studierenden Sara Walter und Nick Rödling präsentierten den vom Gericht gefassten Beschluss sodann den anderen Teams in einer Online-Veranstaltung und beantworteten deren Rückfragen.
Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das Team um Sara Walter und Jonas Wollschläger, die den Vortrag des deutschen Teams übernahmen, nach Brüssel und traf sich mit den Teams aus Dublin und Utrecht in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Nachdem die Teams ihre Beschlüsse und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs den Vertretern der Europäischen Kommission präsentiert hatten, wurde gemeinsam unter der Leitung von Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, diskutiert. Anschließend stellten die Vertreter der Europäischen Kommission die Generaldirektion vor und gaben spannende Einblicke in die Arbeitsweisen und den Aufbau ihrer Abteilung.
Nach dem Ende der Veranstaltung wurde gemeinsam das Europäische Parlament besichtigt und die Stadt Brüssel erkundet. Zum Abschluss bot ein gemeinsames Abendessen die Möglichkeit zum internationalen Austausch in entspannter Atmosphäre. Durch den Moot Court ergibt sich für die Studierenden die Gelegenheit ihre argumentativen und rhetorischen Fertigkeiten zu verbessern sowie sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit interessanten umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen.
RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER WIEDERVERNÄSSUNG VON MOOREN - unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Intakte Landökosysteme wie Moore, Auen und Wälder sind wahre Klimaschützer! Ihre Vegetation und die Böden sind wertvolle Kohlenstoffspeicher und -senken. Ihre zügige Restaurierung scheitert aber oft an rechtlichen Hürden. Das neue Gutachten „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Mooren“ in der GMC-Schriftenreihe liefert dazu eine umfangreiche Analyse und zeigt mögliche Lösungsansätze für die Umsetzung von Moorklimaschutz auf.
Dieser ist ganz im Sinne des Aktionsprogrammes natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, diese gefährdeten Ökosysteme zu schützen und zu stärken sowie rechtliche Hindernisse, die dem Schutz dieser wertvollen Gebiete im Wege stehen, zu verstehen und zu beseitigen. Beim Moorklimaschutz bilden Flächenverfügbarkeit, Planung und Genehmigung derzeit wesentliche Hürden für Wiedervernässung und Paludikulturvorhaben. Die Umsetzung ließe sich an vielen Stellen beschleunigen und erleichtern.
Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Michael Sauthoff stellten am 26.06.2024 in Berlin das Rechtsgutachten auf dem „Fachforum: Natürlichen Klimaschutz beschleunigen - Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern“, das gemeinsam mit der DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt organisiert wurde, vor. Es wurde im Projekt „MoKKa - Moorklimaschutz durch Kapazitätsaufbau“, in dem Michael Succow Stiftung, Universität Greifswald und die Ostseestiftung zusammenarbeiten, erstellt.
Das Gutachten ist hier abrufbar.
Prof. Dr. Sabine Schlacke im Interview über den EU Green Deal bei WDR 5 Quarks - Wissenschaft und mehr
Die komplette Sendung zum Thema "Umweltpolitik - Zucker und Gehirn - Schwangerschaftsabbruch" kann hier abgerufen werden.
Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald studieren:
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.
Prof. Dr. Sabine Schlacke im Podcast "Europa nimmt auf ..."
Prof. Dr. Sabine Schlacke hat ein Interview für die dritte Folge der Podcastreihe “Europa nimmt auf …” gegeben. Thematisch steht die Klimakrise im Mittelpunkt. Der Podcast nimmt Bemühungen der EU gegen den Klimawandel und was sie noch bewirken will in den Blick. Der Fokus liegt dabei besonders darauf, wie sich das auf die Lebensrealität von Jugendlichen auswirkt.
Sie können die Podcast-Folge hier auf Spotify abrufen.
Biodiversität: Jetzt dringend handeln für Natur und Mensch
Nur wenn gesunde Ökosysteme nachhaltig überlebenswichtige Leistungen erbringen, kann auch der Mensch gesund leben. Dies setzt den erfolgreichen Schutz von Klima und Biodiversität voraus. Für Biodiversität bietet das Kunming-Montreal Globale Rahmenabkommen (GBF) zusammen mit dem neuen UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See ein einmaliges Gelegenheitsfenster. Dies sind die Kernaussagen des Politikpapiers „Biodiversität: Jetzt dringend handeln für Natur und Mensch“, das der WBGU an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Frau von Messling, Abteilungsleiterin im Bundesministerin für Bildung und Forschung übergeben hat. Der WBGU empfiehlt das Leitbild eines multifunktionalen Flächenmosaiks: Schutz und Nutzung werden so zusammengedacht, dass Mehrgewinne für Natur und Mensch entstehen. Deutschland sollte international entschlossen vorangehen und Prozesse zur Umsetzung beider Abkommen aufsetzen, Dialogforen und Vorreiterkoalitionen initiieren sowie eine Bildungs- und Kommunikationsoffensive für die biologische Vielfalt starten. Biodiversitätsförderung sollte nicht allein aus Steuergeldern finanziert werden, sondern Private einbeziehen, etwa über die Umwidmung umweltschädlicher Subventionen und durch klare Berichterstattung und Taxonomie. Die Kosten des Nichthandelns sollten verstanden werden.
Zum Politikpapier geht es hier.
Weltrettung per Gerichtsbeschluss – Was bringen Klimaklagen?
Prof. Dr. Sabine Schlacke zu Gast im SWR Kultur Forum am 19.4.2024
Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke war am 19.4.2024 zu Gast im SWR Kulturforum. Dabei diskutierte sie mit Moritz Vogt (Klimaentscheid Bayreuth) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) vor dem Hintergrund der erfolgreichen Klimaklage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz und andere vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20) über das Thema "Weltrettung per Gerichtsbeschluss – Was bringen Klimaklagen?". Der EGMR bejahte eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK. Die Sendung wurde von Marion Theis moderiert.
Dabei wurden folgenden Fragen diskutiert: Und jetzt? Folgt eine Klagewelle auch in anderen europäischen Staaten? Wie kommen die Klägerinnen zu ihrem Recht? Zwingt die Justiz die Politik zu mehr Klimaschutz? Und darf sie das, in einer Demokratie?
Sie finden die Sendung online zum Nachhören oder Downloaden bei den üblichen Streaming-Portalen wie Spotify oder unter diesen Links:
SWR Kultur Forum Podcast: https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/weltrettung-per-gerichtsbeschluss-was-bringen-klimaklagen-forum-2024-04-19-100.html
ARD-Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/episode/forum/weltrettung-per-gerichtsbeschluss-was-bringen-klimaklagen/swr-kultur/13327649/
6. Greifswalder Gespräch
Stellungnahme von Prof. Dr. Sabine Schlacke zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 22. Februar 2024 zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)
- Drucksache 8/3387
Prof. Dr. Sabine Schlacke hat im Wirtschaftsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern in seiner 60. Sitzung am 22. Februar 2024 eine Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)" abgegeben. Neben Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an aktuelle Änderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes zielt der vorgelegte Gesetzentwurf darauf ab, die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes umzusetzen. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden. Die Folien zur mündllichen Anhörung können hier abgerufen werden. Weitere Informationen und Stellungnahmen finden Sie auf er Website des Landtags Mecklenburg-Vorpommern.
Klimaschutzprogramm 2023 – Durchgefallen beim Expertenrat!
NVwZ-Editorial Heft 21/2023 (Open Access)
Von welch elementarer Bedeutung unabhängiger Sachverstand in der Klimapolitik ist, zeigt einmal mehr die Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen vom 22.8.2023, mit der er seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 12 III Nr. 3 KSG nachkommt. Ihr Gegenstand ist der am 13.6.2023 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 ...
Das vollständige NVwZ-Editorial von Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke in Heft 21/2023 (Open Access) kann hier abgerufen werden.
Konstituierende Sitzung des Staatsgerichtshofs
Pressemitteilung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen - Der Präsident -
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am 12.10.2023 für die laufende 21. Wahlperiode die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichts-hofs gewählt. Dem Staatsgerichtshof gehören danach als Mitglieder an:
Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Peter Sperlich
- Professorin Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald)
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts Dr. Stephan Haberland
- Professorin Dr. Julia Helen Heesen (Frankfurt University of Applied Sciences)
- Professorin Dr. Pia Annika Lange (Universität Bremen)
- Rechtsanwalt und Notar Dr. Dieter Riemer (Bremerhaven)
- Richterin am Oberverwaltungsgericht Lilian Stybel
In seiner konstituierenden Sitzung haben die Mitglieder des Staatsgerichtshofs in geheimer Abstimmung den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Herrn Prof. Sperlich zu seinem Präsidenten gewählt. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Prof. Dr. Schlacke gewählt.
Pressemitteilung des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) vom 25.9.2023
Neues BfN-Forschungsvorhaben „Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden“ am Institut für Energie-, Umwelt-und Seerecht
Das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht hat zusammen mit dem Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH (biota, Leitung Dr. Dr. Dietmar Mehl) rund 300.000 € für die Durchführung des BfN-Forschungsvorhabens „Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden“ eingeworben. Das Forschungsprojekt ist für ca. zwei Jahre angesetzt. Mit dem Bau von Moor-Photovoltaikanlagen besteht das Potenzial, Moore wiederzuvernässen und zugleich zur regenerativen Stromerzeugung zu nutzen. Derartige multifunktionale Flächen können CO₂ speichern, regenerativen Strom produzieren und gleichzeitig in einem gewissen Umfang landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden. „Neben vielfältigen naturwissenschaftlichen- und sozioökonomischen Fragestellungen ist rechtswissenschaftlich zu untersuchen, welche Zulassungsanforderungen und Fördermöglichkeiten nach geltendem Recht für derartige Moor-PV-Anlagen bestehen und wie sie zukünftig planungsrechtlich – insbesondere die durch sie hervorgerufenen Nutzungskonkurrenzen – gesteuert werden können“, so Prof. Dr. Sabine Schlacke, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS).
Ankündigung: 6. Greifswalder Gespräch „Licht und Schall als Herausforderung für das Meeresumweltrecht“
Hybridveranstaltung am 29.04.2024, 16:30-19.45 Uhr, im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Neptunallee 5, 18057 Rostock
Die Nutzung der Meere für Schifffahrt, Erzeugung von Strom (u. a. Offshore-Windenergie) und Extraktion von Ressourcen (Öl, Gas) führen zu Beeinträchtigungen der Meeresumwelt. Das Meer ist schon seit längerem kein freier, vom Menschen unberührter Raum. Um die jüngsten Nutzungsansprüche mit Schutzinteressen in Einklang zu bringen, hat sich eine intensive Raumordnung entwickelt. Durch industrielle und schifffahrtsbezogene Nutzungen bedingte Schallemissionen sind in den letzten Jahren untersucht und teils mit einem Monitoring versehen worden. Hieran anknüpfend berät die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) über die 2023 überarbeiteten Empfehlungen des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt. Ziel ist eine Standardisierung von Schall, der durch den Schiffsverkehr erzeugt wird. Ferner sind erste Baustopps aufgrund von Unterwasserlärm im Offshore-Windenergiebereich verhängt worden. Demgegenüber sind durch industrielle Nutzung entstehende Lichtverschmutzungen über und im Meer, die sich auch auf die Biodiversität auswirken, bislang kaum in den Fokus rechtlicher Steuerung geraten.
Welchen Stand jeweils die Forschung bezüglich Auswirkungen und Bekämpfungen hat, wie der meeresumweltrechtliche Rahmen aussieht und ob diese die Biodiversität bedrohenden Emissionen ausreichend reguliert werden, sind Fragen des sechsten Greifswalder Gesprächs zum Energie-, Umwelt- und Seerecht, die mit Wissenschaft und Praxis diskutiert werden.
Anmeldung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeus@uni-greifswald.de erbeten bis zum 22. April 2024.
Programm
Hier gelangen Sie zum Programm als PDF-Datei.
Kontaktadresse
Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
ifeus@uni-greifswald.de
www.uni-greifswald.de/ifeus
Veranstalter*innen
- Prof. Dr. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald
- Helge Heegewaldt,Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
- Prof. Dr. Oliver Zielinski, Direktor des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)
Veranstaltungsort
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Neptunallee 5, 18057 Rostock