Aktuelles aus dem IfEUS

7. Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024 - von Münster und Greifswald nach Brüssel

Vorstellung der Ergebnisse vor der Europäischen Kommission, Brüssel

Drei Münsteraner und acht Greifswalder Studierende reisten im Juni 2024 anlässlich des siebten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) zusammen mit anderen Teams aus den Niederlanden und aus Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in dessen Rahmen Studierende die Rollen von Vertretern von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Individualbetroffenen oder auch Staatsorganen einnehmen und mit hauptamtlichen Richtern einen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law befasst sich thematisch mit umweltrechtlichen Fragen, die unionsrechtliche Bezüge aufweisen. Die Besonderheit des EMCEL besteht darin, dass es sich nicht um einen kompetitiven, sondern komparativen Moot Court handelt.

Nachdem zunächst eine nationale Gerichtsverhandlung stattfindet, die einer intensiven Vorbereitung bedarf einschließlich des Verfassens einer Klageschrift oder -erwiderung, präsentieren die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams in einem rechtsvergleichenden Austausch ihre Ergebnisse und arbeiten inhaltliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Einordnung der umweltrechtlichen Rechtsprobleme heraus. Auch wenn die Teams auf der Grundlage derselben europäischen Rechtsvorschriften arbeiten, so ergeben sich hierbei durch die verschiedenen Rechtsordnungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene immer wieder interessante Unterschiede in der Falllösung. Abschließend werden die Erkenntnisse der jeweiligen Teams Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der diesjährige Fall hatte die sog. Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien der EU zum Gegenstand. Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat und legt u.a. Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Länder dazu, Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, in denen Maßnahmen dargelegt werden, mit denen bis zu Jahr 2027 eine unionsrechtlich festgelegte Wasserqualität, bspw. auch hinsichtlich des Nitratgehalts im Grundwasser, erreicht wird. Problemschwerpunkt war die zunehmende Wasserverschmutzung in Deutschland und die Frage, ob man den Bund oder auch die Länder dazu verpflichten kann, ergänzende Maßnahmen im Rahmen eines deutschlandweit geltenden Aktionsprogramms oder eines Maßnahmenprogramms zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und die europäischen Zielsetzungen einzuhalten.

Bei der nationalen Verhandlung, die von Frau Prof. Dr. Schlacke, Herrn Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald) und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet wurde, stellten die insgesamt 13 teilnehmenden Studierenden, die den Fall aus Sicht der verschiedenen Kläger und Beklagten vorbereitet hatten, ihre Schriftsätze vor und diskutierten gemeinsam über die umstrittenen Rechtsfragen. Die Studierenden Sara Walter und Nick Rödling präsentierten den vom Gericht gefassten Beschluss sodann den anderen Teams in einer Online-Veranstaltung und beantworteten deren Rückfragen.

Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das Team um Sara Walter und Jonas Wollschläger, die den Vortrag des deutschen Teams übernahmen, nach Brüssel und traf sich mit den Teams aus Dublin und Utrecht in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Nachdem die Teams ihre Beschlüsse und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs den Vertretern der Europäischen Kommission präsentiert hatten, wurde gemeinsam unter der Leitung von Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, diskutiert. Anschließend stellten die Vertreter der Europäischen Kommission die Generaldirektion vor und gaben spannende Einblicke in die Arbeitsweisen und den Aufbau ihrer Abteilung.

Nach dem Ende der Veranstaltung wurde gemeinsam das Europäische Parlament besichtigt und die Stadt Brüssel erkundet. Zum Abschluss bot ein gemeinsames Abendessen die Möglichkeit zum internationalen Austausch in entspannter Atmosphäre. Durch den Moot Court ergibt sich für die Studierenden die Gelegenheit ihre argumentativen und rhetorischen Fertigkeiten zu verbessern sowie sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit interessanten umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen.

RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER WIEDERVERNÄSSUNG VON MOOREN - unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Intakte Landökosysteme wie Moore, Auen und Wälder sind wahre Klimaschützer! Ihre Vegetation und die Böden sind wertvolle Kohlenstoffspeicher und -senken. Ihre zügige Restaurierung scheitert aber oft an rechtlichen Hürden. Das neue Gutachten „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Mooren“ in der GMC-Schriftenreihe liefert dazu eine umfangreiche Analyse und zeigt mögliche Lösungsansätze für die Umsetzung von Moorklimaschutz auf.

Dieser ist ganz im Sinne des Aktionsprogrammes natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, diese gefährdeten Ökosysteme zu schützen und zu stärken sowie rechtliche Hindernisse, die dem Schutz dieser wertvollen Gebiete im Wege stehen, zu verstehen und zu beseitigen. Beim Moorklimaschutz bilden Flächenverfügbarkeit, Planung und Genehmigung derzeit wesentliche Hürden für Wiedervernässung und Paludikulturvorhaben. Die Umsetzung ließe sich an vielen Stellen beschleunigen und erleichtern.

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Michael Sauthoff stellten am 26.06.2024 in Berlin das Rechtsgutachten auf dem „Fachforum: Natürlichen Klimaschutz beschleunigen - Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern“, das gemeinsam mit der DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt organisiert wurde, vor. Es wurde im Projekt „MoKKa - Moorklimaschutz durch Kapazitätsaufbau“, in dem Michael Succow Stiftung, Universität Greifswald und die Ostseestiftung zusammenarbeiten, erstellt.

Das Gutachten ist hier abrufbar.

Prof. Dr. Sabine Schlacke im Interview über den EU Green Deal bei WDR 5 Quarks - Wissenschaft und mehr

Die komplette Sendung zum Thema "Umweltpolitik - Zucker und Gehirn - Schwangerschaftsabbruch" kann hier abgerufen werden.

Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald studieren:

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

Prof. Dr. Sabine Schlacke im Podcast "Europa nimmt auf ..."

Prof. Dr. Sabine Schlacke hat ein Interview für die dritte Folge der Podcastreihe “Europa nimmt auf …” gegeben. Thematisch steht die Klimakrise im Mittelpunkt. Der Podcast nimmt Bemühungen der EU gegen den Klimawandel und was sie noch bewirken will in den Blick. Der Fokus liegt dabei besonders darauf, wie sich das auf die Lebensrealität von Jugendlichen auswirkt. 

Sie können die Podcast-Folge hier auf Spotify abrufen.

Biodiversität: Jetzt dringend handeln für Natur und Mensch

Nur wenn gesunde Ökosysteme nachhaltig überlebenswichtige Leistungen erbringen, kann auch der Mensch gesund leben. Dies setzt den erfolgreichen Schutz von Klima und Biodiversität voraus. Für Biodiversität bietet das Kunming-Montreal Globale Rahmenabkommen (GBF) zusammen mit dem neuen UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See ein einmaliges Gelegenheitsfenster. Dies sind die Kernaussagen des Politikpapiers „Biodiversität: Jetzt dringend handeln für Natur und Mensch“, das der WBGU an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Frau von Messling, Abteilungsleiterin im Bundesministerin für Bildung und Forschung übergeben hat. Der WBGU empfiehlt das Leitbild eines multifunktionalen Flächenmosaiks: Schutz und Nutzung werden so zusammengedacht, dass Mehrgewinne für Natur und Mensch entstehen. Deutschland sollte international entschlossen vorangehen und Prozesse zur Umsetzung beider Abkommen aufsetzen, Dialogforen und Vorreiterkoalitionen initiieren sowie eine Bildungs- und Kommunikationsoffensive für die biologische Vielfalt starten. Biodiversitätsförderung sollte nicht allein aus Steuergeldern finanziert werden, sondern Private einbeziehen, etwa über die Umwidmung umweltschädlicher Subventionen und durch klare Berichterstattung und Taxonomie. Die Kosten des Nichthandelns sollten verstanden werden. 

Zum Politikpapier geht es hier

Weltrettung per Gerichtsbeschluss – Was bringen Klimaklagen?

Prof. Dr. Sabine Schlacke zu Gast im SWR Kultur Forum am 19.4.2024

Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke war am 19.4.2024 zu Gast im SWR Kulturforum. Dabei diskutierte sie mit Moritz Vogt (Klimaentscheid Bayreuth) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) vor dem Hintergrund der erfolgreichen Klimaklage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz und andere vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)  (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20) über das Thema "Weltrettung per Gerichtsbeschluss – Was bringen Klimaklagen?".  Der EGMR bejahte eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK. Die Sendung wurde von Marion Theis moderiert.

Dabei wurden folgenden Fragen diskutiert: Und jetzt? Folgt eine Klagewelle auch in anderen europäischen Staaten? Wie kommen die Klägerinnen zu ihrem Recht? Zwingt die Justiz die Politik zu mehr Klimaschutz? Und darf sie das, in einer Demokratie?

Sie finden die Sendung online zum Nachhören oder Downloaden bei den üblichen Streaming-Portalen wie Spotify oder unter diesen Links: 

SWR Kultur Forum Podcast: https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/weltrettung-per-gerichtsbeschluss-was-bringen-klimaklagen-forum-2024-04-19-100.html

ARD-Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/episode/forum/weltrettung-per-gerichtsbeschluss-was-bringen-klimaklagen/swr-kultur/13327649/

 

2. Tätigkeitsbericht Institut für Ernergie-, Umwelt- und Seerecht

Das IfEUS hat in seinem zweiten Tätigkeitsbricht alle Tätigkeiten und Aktivitäten für den Zeitraum 04/2023-03/2024 zusammengeführt. 

Hier gelangen Sie zum Tätigkeitsbericht.

6. Greifswalder Gespräch

Stellungnahme von Prof. Dr. Sabine Schlacke zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 22. Februar 2024 zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)

- Drucksache 8/3387

Prof. Dr. Sabine Schlacke hat im Wirtschaftsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern in seiner 60. Sitzung am 22. Februar 2024 eine Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)" abgegeben. Neben Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an aktuelle Änderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes zielt der vorgelegte Gesetzentwurf darauf ab, die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes umzusetzen. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden. Die Folien zur mündllichen Anhörung können hier abgerufen werden. Weitere Informationen und Stellungnahmen finden Sie auf er Website des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. 

Klimaschutzprogramm 2023 – Durchgefallen beim Expertenrat!

NVwZ-Editorial Heft 21/2023 (Open Access)

Von welch elementarer Bedeutung unabhängiger Sachverstand in der Klimapolitik ist, zeigt einmal mehr die Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen vom 22.8.2023, mit der er seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 12 III Nr. 3 KSG nachkommt. Ihr Gegenstand ist der am 13.6.2023 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 ...

Das vollständige NVwZ-Editorial von Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke in Heft 21/2023 (Open Access) kann hier abgerufen werden.

Konstituierende Sitzung des Staatsgerichtshofs

Pressemitteilung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen - Der Präsident -

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am 12.10.2023 für die laufende 21. Wahlperiode die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichts-hofs gewählt. Dem Staatsgerichtshof gehören danach als Mitglieder an:
Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Peter Sperlich

  • Professorin Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald)
  • Vizepräsident des Oberlandesgerichts Dr. Stephan Haberland
  • Professorin Dr. Julia Helen Heesen (Frankfurt University of Applied Sciences)
  • Professorin Dr. Pia Annika Lange (Universität Bremen)
  • Rechtsanwalt und Notar Dr. Dieter Riemer (Bremerhaven)
  • Richterin am Oberverwaltungsgericht Lilian Stybel

In seiner konstituierenden Sitzung haben die Mitglieder des Staatsgerichtshofs in geheimer Abstimmung den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Herrn Prof. Sperlich zu seinem Präsidenten gewählt. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Prof. Dr. Schlacke gewählt.

Pressemitteilung des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) vom 25.9.2023

Neues BfN-Forschungsvorhaben „Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden“ am Institut für Energie-, Umwelt-und Seerecht

Das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht hat zusammen mit dem Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH (biota, Leitung Dr. Dr. Dietmar Mehl) rund 300.000 € für die Durchführung des BfN-Forschungsvorhabens „Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden“ eingeworben. Das Forschungsprojekt ist für ca. zwei Jahre angesetzt. Mit dem Bau von Moor-Photovoltaikanlagen besteht das Potenzial, Moore wiederzuvernässen und zugleich zur regenerativen Stromerzeugung zu nutzen. Derartige multifunktionale Flächen können CO₂ speichern, regenerativen Strom produzieren und gleichzeitig in einem gewissen Umfang landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden. „Neben vielfältigen naturwissenschaftlichen- und sozioökonomischen Fragestellungen ist rechtswissenschaftlich zu untersuchen, welche Zulassungsanforderungen und Fördermöglichkeiten nach geltendem Recht für derartige Moor-PV-Anlagen bestehen und wie sie zukünftig planungsrechtlich – insbesondere die durch sie hervorgerufenen Nutzungskonkurrenzen – gesteuert werden können“, so Prof. Dr. Sabine Schlacke, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS).

Ankündigung: 6. Greifswalder Gespräch „Licht und Schall als Herausforderung für das Meeresumweltrecht“

Hybridveranstaltung am 29.04.2024, 16:30-19.45 Uhr, im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Neptunallee 5, 18057 Rostock

© BSH

Die Nutzung der Meere für Schifffahrt, Erzeugung von Strom (u. a. Offshore-Windenergie) und Extraktion von Ressourcen (Öl, Gas) führen zu Beeinträchtigungen der Meeresumwelt. Das Meer ist schon seit längerem kein freier, vom Menschen unberührter Raum. Um die jüngsten Nutzungsansprüche mit Schutzinteressen in Einklang zu bringen, hat sich eine intensive Raumordnung entwickelt. Durch industrielle und schifffahrtsbezogene Nutzungen bedingte Schallemissionen sind in den letzten Jahren untersucht und teils mit einem Monitoring versehen worden. Hieran anknüpfend berät die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) über die 2023 überarbeiteten Empfehlungen des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt. Ziel ist eine Standardisierung von Schall, der durch den Schiffsverkehr erzeugt wird. Ferner sind erste Baustopps aufgrund von Unterwasserlärm im Offshore-Windenergiebereich verhängt worden. Demgegenüber sind durch industrielle Nutzung entstehende Lichtverschmutzungen über und im Meer, die sich auch auf die Biodiversität auswirken, bislang kaum in den Fokus rechtlicher Steuerung geraten.

Welchen Stand jeweils die Forschung bezüglich Auswirkungen und Bekämpfungen hat, wie der meeresumweltrechtliche Rahmen aussieht und ob diese die Biodiversität bedrohenden Emissionen ausreichend reguliert werden, sind Fragen des sechsten Greifswalder Gesprächs zum Energie-, Umwelt- und Seerecht, die mit Wissenschaft und Praxis diskutiert werden.

Anmeldung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeus@uni-greifswald.de erbeten bis zum 22. April 2024.

Programm
Hier gelangen Sie zum Programm als PDF-Datei.

Kontaktadresse
Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
ifeus@uni-greifswald.de
www.uni-greifswald.de/ifeus

Veranstalter*innen

  • Prof. Dr. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald
  • Helge Heegewaldt,Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
  • Prof. Dr. Oliver Zielinski, Direktor des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)

Veranstaltungsort

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Neptunallee 5, 18057 Rostock

Pressemitteilung des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) vom 31.7.2023

Prof. Dr. Sabine Schlacke, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS): weiterhin Forschung zu „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende“

Am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS, Leitung Prof. Dr. Sabine Schlacke) wird für weitere drei Jahre zum evidenzbasierten Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende geforscht. Damit konnte sich die Universität Greifswald auch in der zweiten Förderphase im Kreis der Projektpartner des vom BMBF geförderten Kopernikus-Verbundprojekts „Ariadne“ behaupten.

Im Schwerpunkt werden erstens die (Neu)Ausrichtung des energiepolitischen Zieldreiecks Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit und zweitens die Gestaltung der Governance auf dem Weg zur Klimaneutralität wissenschaftlich begleitet und diskutiert sowie Lösungsansätze entwickelt. Hierzu bedarf es u.a. umfassender rechtswissenschaftlicher Analysen, die in einen breiten interdisziplinären Kontext einzubetten sind.

6. European Moot Court Environmental Law (EMCEL) ¬- von Greifswald nach Brüssel

6. European Moot Court Environmental Law (EMCEL) ¬- von Greifswald nach Brüssel

Vier Greifswalder Studentinnen reisten im Rahmen des sechsten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) 2023 mit anderen Teams aus Frankreich, den Niederlanden und Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

„Gesund leben auf einer gesunden Erde“

Übergabe des neuen WBGU-Gutachtens

© WBGU

Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke hat in Ihrer Funktion als Co-Vorsitzende des WBGU das neue WBGU Gutachten mit dem Titel „Gesund leben auf einer gesunden Erde“ an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Judith Pirscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung übergeben.

Hier gelangen Sie zur Presseerklärung.

Das Hauptgutachten können Sie hier abrufen.

Öffentliche Anhörung im Wirtschafts- sowie Wissenschafts- und Europaausschuss im Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Thema: „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“

 

Prof. Dr. Sabine Schlacke wurde vom Wirtschfatsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern als Sachverständige für eine öffentliche Anhörung am 4. Mai 2023 zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“ benannt.

Ihre schriftliche Stellungnhame kann hier abgrufen werden.

Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke gab zudem eine mündliche Stellungnahme in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- sowie des Wissenschafts- und Europaausschusses am 4. Mai 2023 ab und beantwortete weitere Fragen der Abgeordneten.

Die Stellungnahmen aller Sachverständigen können Sie hier abrufen.

 

Die Energiewende resilient gestalten

Studie der WPKS zur sicheren Rohstoffversorgung für erneuerbare Energien
©WPKS

Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) hat eine Studie in Auftrag gegeben, welche Risiken für den Transformationsprozess Deutschlands hin zur Klimaneutralität untersucht, die aus Importen von kritischen Rohstoffen und Energieträgern resultieren.

Die Studie der WPKS zur sicheren Rohstoffversorgung für erneuerbare EnergienStudie der WPKS zur sicheren Rohstoffversorgung für erneuerbare Energien können sie hier abrufen.