Festlegungen Sommersemester 2023

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

  • Veröffentlicht am 15.03.2023

 

Anfängerübung im Privatrecht I

 

Im Sommersemester 2023 finden zwei Anfängerübungen im Privatrecht Teil I (Grundübung) parallel statt (Prof. Habermeier und Prof. Schlinker).

Die Anmeldung zu der von Ihnen gewählten Fachprüfung (Anfängerübung) erfolgt elektronisch über HIS zu den hochschulöffentlich bekannt gemachten Zeiten (fünfwöchige Frist, die meist zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn endet).

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wechsel in die parallel laufende Übung und deren Prüfungsleistungen nicht möglich. Das Zentrale Prüfungsamt informiert Sie über Möglichkeiten eines zeitigen Prüferwechsels, falls sie schon im davor liegenden Semester an einer Anfängerübung im Privatrecht teilgenommen haben.

Unabhängig davon können Sie an den Klausuren der Parallelveranstaltung übungshalber teilnehmen und selbstverständlich auch die Vorlesungen und Besprechungen des jeweils anderen Dozenten besuchen.

Weitere Fragen beantwortet die Studienberatung susanne.wischnewskiuni-greifswaldde

 

Vorgerücktenübung im Privatrecht I

 

Im Sommersemester 2023 finden zwei Vorgerücktenübungen im Privatrecht Teil I (Grundübung) parallel statt (Prof. Schlinker und Prof. Weber).

Die Anmeldung zu der von Ihnen gewählten Vorgerücktenübung erfolgt mit der erstmaligen Abgabe einer beliebigen Prüfungsleistung (typischerweise der Hausarbeit, sonst auch einer Klausur) zu Händen des verantwortlichen Übungsleiters bzw. dessen Personal. Bei der Abgabe der erstmaligen Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis über die bestandene Zwischen- oder Fachprüfung Privatrecht beifügen.

Die Anmeldung kann auch beim Sekretariat des verantwortlichen Dozenten oder über moodle erfolgen und wird dann verbindlich mit der erstmaligen Abgabe einer Prüfungsleistung.

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wechsel in die parallel laufende Übung und deren Prüfungsleistungen nicht möglich. Sie können allerdings an den Klausuren der Parallelveranstaltung übungshalber teilnehmen und selbstverständlich auch die Vorlesungen und Besprechungen des jeweils anderen Dozenten besuchen.

Weitere Fragen beantwortet die Studienberatung susanne.wischnewskiuni-greifswaldde

 

Ergänzender Hinweis:

In der für die Zwischenprüfung relevanten „Fachprüfung Privatrecht“ (bestehend aus Anfängerübungen I und II) besteht die Möglichkeit, diese Fachprüfung in einem einzigen Semester zu absolvieren (erforderlich ist das Bestehen einer Hausarbeit und das Bestehen zwei thematisch unterschiedlicher Klausuren). Dagegen kann die Vorgerücktenübung im Privatrecht (bestehend aus Vorgerücktenübung I und II) ungeachtet einer vergleichbaren Struktur (erforderlich ist auch hier das Bestehen einer Hausarbeit und das Bestehen zwei thematisch unterschiedlicher Klausuren) wegen zwingender Vorgaben der JAPO M-V nur bestanden werden, wenn außerdem in beiden Semestern eine Klausur bestanden wird. (Zu den Anfängerübungen § 18 Abs. 4 Prüfungsordnung; zu den Vorgerücktenübungen § 7 Abs. 2 Studienordnung, § 5 Abs. 3 Satz 2 JAPO M-V).