Bewerbungsverfahren
Verfahren
Alle Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste juristische Prüfung legen im Mai bzw. Juni ihres 1. bzw. 2. Fachsemesters den Eingangstest ab. Studierende, die an dem Programm teilnehmen wollen, das zum Greifswalder Fachsprachenzertifikat führt, müssen ein Testergebnis von mindestens 78 % erreichen. Studierende, die ihr Studium im Wintersemester aufgenommen haben, bewerben sich direkt in ihrem 2. Fachsemester um eine Teilnahme. Studierende, die ihr Studium im Sommersemester begonnen haben, bewerben sich in ihrem 3. Fachsemester für das Programm.
Interessierte Studierende nehmen im Juni an der Informationsveranstaltung zum Greifswalder Fachsprachenzertifikat teil. Sie erhalten den Zugang zu einem Moodle-Kurs, in dem sie die Bewerbungsunterlagen herunterladen können und ihre Bewerbung dann auch einreichen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in der Regel zum 15. Juli eines jeden Jahres vollständig vorliegen. Auf gegebenenfalls abweichende Termine wird in der Informationsveranstaltung hingewiesen und können unter "Termine und Fristen" nachgelesen werden.
In der ersten bzw. zweiten vorlesungsfreien Woche findet in der Regel auch das 15-minütige Auswahlgespräch statt.
Die Zusage erfolgt in der Regel am 15. September. Abweichende Termine können der Rubrik "Termine und Fristen" entnommen werden. Zugelassen werden in jedem Jahr in der Regel bis zu 20 Studierende.