Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht

Neuer Schwerpunkt im Studiengang Rechtswissenschaften

Ein Schwerpunkt mit Zukunft – für die Zukunft!

Im Schwerpunkt „Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht“ werden examens- und praxisrelevante Themenbereiche des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts forschungsnah erörtert. Überdies ist auch das unionale (Eigen-)Verwaltungsrecht, u. a. mit seinen wirtschafts- und umweltrechtlichen Bezügen, Gegenstand des Schwerpunkts. Ferner bietet sich Gelegenheit, fakultativ am Environmental Moot Court European Law (EMCEL) teilzunehmen. Hiermit einhergehend besteht die Möglichkeit, eineBescheinigung für die erfolgreiche Teilnahme an einer „Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO-MV zu erhalten(Voraussetzung für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung).

Weitere Informationen zum Schwerpunkt „Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht“ können Sie dem Flyer entnehmen.

 


ANKÜNDIGUNGEN

Hilfsmittelbekanntmachung

Die Hilfsmittelbekanntmachung für die Studiengänge:

• B.Sc. Bachelor Management und Recht
• B.A. Öffentliches Recht
• Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
• B.A. General Studies
• B.Sc. Geologie
• B.Sc. Umweltnaturwissenschaften
• B.Sc Geographie
• B.Sc. Landschaftsökologie
• Master Regionalentwicklung und Tourismus

kann hier abgerufen werden.

Terminplan und Hausarbeit in der Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht im WiSe 24/25

Der Sachverhalt, die Formalia Hausarbeiten (aktualisert am 22.07.24) sowie der Terminplan zur Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht können hier heruntergeladen werden. 

Abgabe der Hausarbeit:

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Sie kann innerhalb der vorlesungsfreien Zeit frei gewählt werden. Die Arbeit ist fristgemäß einzureichen, versehen mit der Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst worden ist und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Desweiteren ist das Zwischenprüfungszeugnis der Arbeit beizulegen. Abgabe ist am 25.9.2023 bis 15 Uhr am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Schlacke, Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald, Raum 3.10 oder Poststempel vom selben Tag. Das Postfach des Lehrstuhls (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, EG) und der Fristenbriefkasten der Universität können ebenfalls genutzt werden (Rubenowstr.). Der Umfang der Ausarbeitung darf 25 Seiten nicht überschreiten. 

LEHRVERANSTALTUNGEN IM WINTERSEMESTER 2024/25

Lehrveranstaltung Dozent Zeit Ort  
Allgemeines Verwaltungsrecht (V) Prof. Dr. Sabine Schlacke Dienstag + Mittwoch, jeweils 10 - 12 Uhr, Beginn: 15.10.2024 HS 4 (Ernst-Lohmeyer-Platz 6)  
Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht (Ü) Prof. Dr. Sabine Schlacke Dienstag, 14 - 16 Uhr, Beginn: 15.10.2024 HS 2 (Ernst-Lohmeyer-Platz 6) (Klausuren: 13-16 Uhr s.t.!!!  
Umweltrecht: Allgemeiner Teil (V) Prof. Dr. Sabine Schlacke Mittwoch, 14 - 16 Uhr, Beginn: 16.10.2024 HS 1.22 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1)  
Seminar zum Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht (S) Prof. Dr. Sabine Schlacke & Prof. Dr. Michael Sauthoff Informationen im Moodle-Kurs beachten!    


European Moot Court Environmental Law (EMCEL)

7. Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024 - von Münster und Greifswald nach Brüssel

Vorstellung der Ergebnisse vor der Europäischen Kommission, Brüssel

Drei Münsteraner und acht Greifswalder Studierende reisten im Juni 2024 anlässlich des siebten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) zusammen mit anderen Teams aus den Niederlanden und aus Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in dessen Rahmen Studierende die Rollen von Vertretern von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Individualbetroffenen oder auch Staatsorganen einnehmen und mit hauptamtlichen Richtern einen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law befasst sich thematisch mit umweltrechtlichen Fragen, die unionsrechtliche Bezüge aufweisen. Die Besonderheit des EMCEL besteht darin, dass es sich nicht um einen kompetitiven, sondern komparativen Moot Court handelt.

Nachdem zunächst eine nationale Gerichtsverhandlung stattfindet, die einer intensiven Vorbereitung bedarf einschließlich des Verfassens einer Klageschrift oder -erwiderung, präsentieren die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams in einem rechtsvergleichenden Austausch ihre Ergebnisse und arbeiten inhaltliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Einordnung der umweltrechtlichen Rechtsprobleme heraus. Auch wenn die Teams auf der Grundlage derselben europäischen Rechtsvorschriften arbeiten, so ergeben sich hierbei durch die verschiedenen Rechtsordnungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene immer wieder interessante Unterschiede in der Falllösung. Abschließend werden die Erkenntnisse der jeweiligen Teams Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der diesjährige Fall hatte die sog. Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien der EU zum Gegenstand. Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat und legt u.a. Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Länder dazu, Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, in denen Maßnahmen dargelegt werden, mit denen bis zu Jahr 2027 eine unionsrechtlich festgelegte Wasserqualität, bspw. auch hinsichtlich des Nitratgehalts im Grundwasser, erreicht wird. Problemschwerpunkt war die zunehmende Wasserverschmutzung in Deutschland und die Frage, ob man den Bund oder auch die Länder dazu verpflichten kann, ergänzende Maßnahmen im Rahmen eines deutschlandweit geltenden Aktionsprogramms oder eines Maßnahmenprogramms zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und die europäischen Zielsetzungen einzuhalten.

Bei der nationalen Verhandlung, die von Frau Prof. Dr. Schlacke, Herrn Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald) und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet wurde, stellten die insgesamt 13 teilnehmenden Studierenden, die den Fall aus Sicht der verschiedenen Kläger und Beklagten vorbereitet hatten, ihre Schriftsätze vor und diskutierten gemeinsam über die umstrittenen Rechtsfragen. Die Studierenden Sara Walter und Nick Rödling präsentierten den vom Gericht gefassten Beschluss sodann den anderen Teams in einer Online-Veranstaltung und beantworteten deren Rückfragen.

Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das Team um Sara Walter und Jonas Wollschläger, die den Vortrag des deutschen Teams übernahmen, nach Brüssel und traf sich mit den Teams aus Dublin und Utrecht in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Nachdem die Teams ihre Beschlüsse und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs den Vertretern der Europäischen Kommission präsentiert hatten, wurde gemeinsam unter der Leitung von Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, diskutiert. Anschließend stellten die Vertreter der Europäischen Kommission die Generaldirektion vor und gaben spannende Einblicke in die Arbeitsweisen und den Aufbau ihrer Abteilung.

Nach dem Ende der Veranstaltung wurde gemeinsam das Europäische Parlament besichtigt und die Stadt Brüssel erkundet. Zum Abschluss bot ein gemeinsames Abendessen die Möglichkeit zum internationalen Austausch in entspannter Atmosphäre. Durch den Moot Court ergibt sich für die Studierenden die Gelegenheit ihre argumentativen und rhetorischen Fertigkeiten zu verbessern sowie sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit interessanten umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen.

Ankündigung: Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024

Liebe Studierende,

auch in diesem Jahr möchten wir die Universitäten Greifswald und Münster mit einem Team beim

Environmental Moot Court European Law (EMCEL)

vertreten. Hiermit sind Sie herzlich eingeladen, Teil des Teams zu werden. Sie können sich bis zum 31.01.2024 anmelden (E-Mail an ls-schlacke@uni-greifswald.de).

Der Environmental Moot Court European Law (EMCEL) bietet Ihnen die Möglichkeit, für einige Wochen die studentische Perspektive zu verlassen und sich aus der Sicht einer/s Praktikerin/s mit der Bearbeitung eines umweltrechtlichen Falles auseinanderzusetzen. Dabei können Sie lehrreiche und in vielerlei Hinsicht gewinnbringende Erfahrungen sammeln. Der EMCEL behandelt im Schwerpunkt Fragen des europäischen Umweltrechts. Dazu wird in Kooperation u.a. mit Universitäten in Frankreich, Irland und den Niederlanden ein Sachverhalt gestellt, dem europäische Richtlinien betreffend das Umweltrecht zugrunde liegen. Jedes Team bereitet auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Rechtsordnung aus der Sicht einer der Parteien des Rechtsstreits einen Schriftsatz vor. Der Fall wird mit den jeweiligen Parteien in einem simulierten verwaltungsgerichtlichen Verfahren im OVG Greifswald in Präsenz und Online mit Professorinnen und Praktikerinnen und Praktikern verhandelt. D.h., die durch den Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen werden aus den verschiedenen Perspektiven in einem Rechtsgespräch erörtert und das Gericht verkündet am Ende dieser mündlichen Verhandlung eine Entscheidung.

Anschließend werden mit den Teams der anderen Länder die mitgliedstaatlichen Ergebnisse bzw. Entscheidungen verglichen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede diskutiert. In einer dritten Sitzung werden die Ergebnisse der für die Überwachung der Umsetzung von umweltrechtlichen Richtlinien zuständigen Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission vorgestellt. Die Attraktivität des EMCEL besteht darin, dass es sich um einen komparativen und nicht kompetitiven Moot Court handelt.

Neben einem Teilnahmezertifikat erhalten die Studierenden der Universität Greifswald eine Bescheinigung für ihre erfolgreiche Teilnahme an einer „Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO-MV.

Ablauf des Environmental Moot Court European Law (EMCEL)

1.    Auftaktgespräch und Ausgabe des Sachverhalts: voraussichtlich 6.2.2024, 15-17 Uhr

2.    Bearbeitung des Sachverhalts und Erstellung von Klage und Klageerwiderung (bis Ende März/ Anfang April) – fester Termin wird noch bekannt gegeben, anvisiert ist der 22.3.2024

3.    Phase: Gerichtsverhandlung (Professor/innen und Richter/innen) mit Plädoyers und Urteil – online oder ggf. präsent und in deutscher Sprache, voraussichtlich zwischen dem 8. und 13.4.2024

4.    Vergleichende Veranstaltung, voraussichtlich 3.5.2024 – online und in englischer Sprache

5.    Präsentation im Mai bei der Europäischen Kommission – online oder präsent

 

Formalia:

Die Schriftsätze werden auf Deutsch verfasst. Um den späteren rechtsvergleichenden Austausch zu erleichtern, soll im Verlauf jeder Schriftsatz kurz in Englisch zusammengefasst werden.

Bei Fragen hinsichtlich des Sachverhalts oder der Bearbeitung stehen Ihnen Herr Kretschmer (f_kret02uni-muensterde) und Herr Plattner (david.plattneruni-greifswaldde) gerne zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen oder Probleme anzusprechen. Gerade weil es eine freiwillige Teilnahme ist, sollte die Bearbeitung lehrreich sein und Spaß machen und nicht in Frust enden.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Michael Sauthoff

Übergabe der Teilnahmezertifikate des European Moot Court Environmental Law (EMCEL) 2023

Am 18.07.2023 fand die Übergabe der Zertifikate für die Teilnahme am European Moot Court Environmental Law (EMCEL), sowie der Nachweise über die Erlangung einer interdisziplinären Schlüsselqualifikation statt. Im Büro des Dekans hielt zunächst Prof. Dr. Sabine Schlacke eine Ansprache, der sich einige Worte von Prof. Dr. Michael Sauthoff anschlossen. Danach übergab Schlacke den fünf Greifswalder Teilnehmerinnen Geilus, Grübner, Kastner, Mashyka und Nowaczyk die Zertifikate. Im Anschluss fand ein reger Austausch zwischen den Professor*innen und Studentinnen statt, bei dem auch die Erlebnisse aus Brüssel noch einmal viel Gesprächsstoff boten.

6. European Moot Court Environmental Law (EMCEL) 2023 - von Greifswald nach Brüssel

Diana Geilus, Francesca Grübner, Sarah A. Kastner, Celina Nowaczyk

Vier Greifswalder Studentinnen reisten im Rahmen des sechsten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) 2023 mit anderen Teams aus Frankreich, den Niederlanden und Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, im Rahmen derer Studierende die Rollen von Unternehmen/Investoren, Verbänden, Individualbetroffenen und Anwält*innen einnehmen und mit hauptamtlichen Richter*innen einen umweltrechtlichen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law fokussiert auf umweltbezogene Rechtsfragen mit unionsrechtlichen Bezügen. Im Anschluss an eine nationale, simulierte Gerichtsverhandlung findet ein Rechtsvergleich zwischen den unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams statt, in dem alle Teams zunächst die Ergebnisse vorstellen und sodann Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtsordnungen der jeweiligen Länder und Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften herausarbeiten. In einem dritten Schritt werden die Erkenntnisse der Europäischen Kommission vorgestellt und mit dieser diskutiert.

Der diesjährige Fall handelte von einer Genehmigung von Explorationsbohrungen zur Erdöl- und Erdgasaufsuchung. Die Problempunkte lagen bei der Nähe zu einem Natura 2000 Gebiet, der Frage nach einer Pflicht für verschiedene Umweltprüfungen (UVP-, SUP- und FFH-Verträglichkeitsprüfung), sowie einem potentiellen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot.

Unter der Leitung von Prof. Dr. Schlacke, Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald), Richterin Lange und Prof. Dr. Grotefels teilte sich das deutsche Team, bestehend aus vier Studierenden der Universität Münster und fünf Studierenden der Universität Greifswald, in vier Gruppen, die den Fall innerhalb von fünf Wochen aus Sicht der Kläger, der Beklagten und einer Beigeladenen bearbeiteten und einen Schriftsatz einreichten. Anschließend fand im Schwurgerichtssaal des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald eine hybride Verhandlung statt, in der Schlacke und Sauthoff vor Ort die Richterrollen übernahmen, Lange und Grotefels online dazugeschaltet wurden. Nachdem die Teams ihre Argumente vorgetragen hatten und ein Rechtsgespräch stattgefunden hatte, schlossen die Richter*innen die Verhandlung mit der Präsentation ihres Beschlusses. Anschließend präsentierten die Studentinnen Grübner und Kastner den Beschluss den Teams aus Frankreich, den Niederlanden und Irland in einer online Veranstaltung und beantworteten die Fragen der anderen Teams.

Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das deutsche Viererteam nach Brüssel und traf sich mit den Dreierteams aus Lyon und Dublin, und dem zwölfköpfigen Team aus Utrecht mit neun Mitgliedern der Europäischen Kommission in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt. Die Studentinnen Nowaczyk, Geilus und Kastner präsentierten der Kommission den Beschluss des „OVG Greifswald“ und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs. Im Anschluss übernahm Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, die Leitung der Diskussionsrunde, in der vor allem das Ergebnis Deutschlands, das sich von denen der anderen Länder unterschied, viel Gesprächsbedarf bot. Im zweiten Teil der Veranstaltung fand eine Diskussion mit den Kommissionsmitgliedern über die nationale Umsetzung von Unionsrecht statt, sowie eine Vorstellung der Generaldirektion und ihrer Arbeitsweise, bevor die anwesenden Kommissionsmitglieder die Veranstaltung schlossen.

Nach der Veranstaltung eröffnete eine Stadterkundung einen regen Austausch mit Studierenden der anderen Länder. Der Moot Court bot eine einmalige Möglichkeit, sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit spannenden umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen und auszutauschen.