Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht

Lehrstuhlinhaberin

Prof. Dr. Sabine Schlacke

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht

Raum 3.11
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100
ls-schlackeuni-greifswaldde
(Postfach des Lehrstuhls: Bitte beachten Sie, dass dieses Postfach von mehreren Personen gelesen wird. Senden Sie an diese Adresse keine persönlichen Informationen, die nur für einen speziellen Empfänger vorgesehen sind.)

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Sekretariat Jana Prieß

Lehrstuhl-Team

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LEHRE

In der Lehre deckt der Lehrstuhl das Öffentliche Recht u.a. Umwelt- und Planungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht ab.

FORSCHUNG

Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen allgemein in den Bereichen Verwaltungs- und Verfassungsrecht, außerdem im Bereich internationales, europäisches und deutsches Umwelt-, Klimaschutz- und Planungsrecht.

Weitere ausführliche Informationen dazu sind in der Rubrik Forschung zu finden.

IfEUS

Das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht greift Themen der Transformation der Energie-, Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme zu klimaneutralen und nachhaltigen Systemen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive auf. Unter Leitung der geschäftsführenden Direktorin Prof. Dr. Sabine Schlacke werden aktuelle Fragen und Probleme praxis- und lösungsorientiert erforscht und mit der (Fach-)Öffentlichkeit diskutiert. Als Forum dienen hierfür die Greifswalder Gespräche.


AKTUELLES

Hier gelangen Sie zur Presseerklärung

Wasser in einer aufgeheizten Welt: Nur durch klimaresilientes Wassermanagement beherrschbar

Die nationale und internationale Wasserpolitik muss sich auf fortschreitende und beschleunigte Veränderungen im globalen Wasserkreislauf einstellen und hierauf schnell und umfassend reagieren. So lautet die Kernaussage des WBGU-Gutachtens „Wasser in einer aufgeheizten Welt“, das der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) heute an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg, übergibt.

Ankündigung: 7. Greifswalder Gespräch „Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung: Herausforderungen für Raumordnung und Bauleitplanung“

Hybridveranstaltung am 22.10.2024, 16:30-19.45 Uhr, Neues Audimax, Hörsaal 3 Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6 17489 Greifswald

iStock.com/narvikk-1411847923

Jüngste Rechtsentwicklungen fordern das deutsche Planungsrecht heraus: Nach der Änderung der EE-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. „RED III“) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, sog. Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen EE-Vorhaben durch ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren privilegiert werden. Zudem soll eine Mehrfachnutzung von Flächen – etwa für Wind- und Solaranlagen – zwecks Schonung der Umwelt gefördert werden. In Deutschland sind Änderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, Baugesetzbuchs, Raumordnungs- und Bundes-Immissionsschutzgesetzes geplant. Rechtswissenschaftliche Fragen nach ihrer Vereinbarkeit mit der Windenergieflächenbedarfsplanung und des Unionsrechts sind aufgeworfen; zu diskutieren sind ferner die zukünftigen Herausforderungen für die Planungspraxis.

Themen und Programm

- Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – Eva-Maria Thierjung

- Aktueller Stand der Umsetzung der RED III durch das WindBG, BauGB und ROG – MinDirig Dr. Jörg Wagner

- Unionsrechtskonformität, Kohärenz und Praxistauglichkeit der Umsetzung der RED III – Prof. Dr. Andrea Edenharter

Das vollständige Programm finden Sie hier (PDF).

Anmeldung

Anmeldungen sind bis zum 16.10.2024 über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeus@uni-greifswald.de erbeten.

Kontakt

Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)

Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 2100

ifeus@uni-greifswald.de

www.uni-greifswald.de/ifeus

 

Organisatorin

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt-, Energie- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald

Veranstaltungsort

Neues Audimax, Hörsaal 3

Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6

17489 Greifswald

Hilfsmittelbekanntmachung

Die Hilfsmittelbekanntmachung für die Studiengänge:

• B.Sc. Bachelor Management und Recht
• B.A. Öffentliches Recht
• Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
• B.A. General Studies
• B.Sc. Geologie
• B.Sc. Umweltnaturwissenschaften
• B.Sc Geographie
• B.Sc. Landschaftsökologie
• Master Regionalentwicklung und Tourismus

kann hier abgerufen werden.

Terminplan und Hausarbeit in der Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht im WiSe 24/25

Der Sachverhalt, die Formalia Hausarbeiten (aktualisert am 22.07.24) sowie der Terminplan zur Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht können hier heruntergeladen werden. 

Abgabe der Hausarbeit:

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Sie kann innerhalb der vorlesungsfreien Zeit frei gewählt werden. Die Arbeit ist fristgemäß einzureichen, versehen mit der Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst worden ist und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Desweiteren ist das Zwischenprüfungszeugnis der Arbeit beizulegen. Abgabe ist am 25.9.2023 bis 15 Uhr am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Schlacke, Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald, Raum 3.10 oder Poststempel vom selben Tag. Das Postfach des Lehrstuhls (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, EG) und der Fristenbriefkasten der Universität können ebenfalls genutzt werden (Rubenowstr.). Der Umfang der Ausarbeitung darf 25 Seiten nicht überschreiten. 

7. Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024 - von Münster und Greifswald nach Brüssel

Vorstellung der Ergebnisse vor der Europäischen Kommission, Brüssel

Drei Münsteraner und acht Greifswalder Studierende reisten im Juni 2024 anlässlich des siebten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) zusammen mit anderen Teams aus den Niederlanden und aus Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in dessen Rahmen Studierende die Rollen von Vertretern von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Individualbetroffenen oder auch Staatsorganen einnehmen und mit hauptamtlichen Richtern einen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law befasst sich thematisch mit umweltrechtlichen Fragen, die unionsrechtliche Bezüge aufweisen. Die Besonderheit des EMCEL besteht darin, dass es sich nicht um einen kompetitiven, sondern komparativen Moot Court handelt.

Nachdem zunächst eine nationale Gerichtsverhandlung stattfindet, die einer intensiven Vorbereitung bedarf einschließlich des Verfassens einer Klageschrift oder -erwiderung, präsentieren die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams in einem rechtsvergleichenden Austausch ihre Ergebnisse und arbeiten inhaltliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Einordnung der umweltrechtlichen Rechtsprobleme heraus. Auch wenn die Teams auf der Grundlage derselben europäischen Rechtsvorschriften arbeiten, so ergeben sich hierbei durch die verschiedenen Rechtsordnungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene immer wieder interessante Unterschiede in der Falllösung. Abschließend werden die Erkenntnisse der jeweiligen Teams Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der diesjährige Fall hatte die sog. Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien der EU zum Gegenstand. Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat und legt u.a. Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Länder dazu, Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, in denen Maßnahmen dargelegt werden, mit denen bis zu Jahr 2027 eine unionsrechtlich festgelegte Wasserqualität, bspw. auch hinsichtlich des Nitratgehalts im Grundwasser, erreicht wird. Problemschwerpunkt war die zunehmende Wasserverschmutzung in Deutschland und die Frage, ob man den Bund oder auch die Länder dazu verpflichten kann, ergänzende Maßnahmen im Rahmen eines deutschlandweit geltenden Aktionsprogramms oder eines Maßnahmenprogramms zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und die europäischen Zielsetzungen einzuhalten.

Bei der nationalen Verhandlung, die von Frau Prof. Dr. Schlacke, Herrn Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald) und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet wurde, stellten die insgesamt 13 teilnehmenden Studierenden, die den Fall aus Sicht der verschiedenen Kläger und Beklagten vorbereitet hatten, ihre Schriftsätze vor und diskutierten gemeinsam über die umstrittenen Rechtsfragen. Die Studierenden Sara Walter und Nick Rödling präsentierten den vom Gericht gefassten Beschluss sodann den anderen Teams in einer Online-Veranstaltung und beantworteten deren Rückfragen.

Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das Team um Sara Walter und Jonas Wollschläger, die den Vortrag des deutschen Teams übernahmen, nach Brüssel und traf sich mit den Teams aus Dublin und Utrecht in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Nachdem die Teams ihre Beschlüsse und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs den Vertretern der Europäischen Kommission präsentiert hatten, wurde gemeinsam unter der Leitung von Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, diskutiert. Anschließend stellten die Vertreter der Europäischen Kommission die Generaldirektion vor und gaben spannende Einblicke in die Arbeitsweisen und den Aufbau ihrer Abteilung.

Nach dem Ende der Veranstaltung wurde gemeinsam das Europäische Parlament besichtigt und die Stadt Brüssel erkundet. Zum Abschluss bot ein gemeinsames Abendessen die Möglichkeit zum internationalen Austausch in entspannter Atmosphäre. Durch den Moot Court ergibt sich für die Studierenden die Gelegenheit ihre argumentativen und rhetorischen Fertigkeiten zu verbessern sowie sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit interessanten umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen.

Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald studieren:

NEUERSCHEINUNGEN

Umweltrecht - 9. Auflage 2023

Sabine Schlacke

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Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Textsammlung
Herausgegeben von VizePräs’inStGH Prof. Dr. Sabine Schlacke, PräsVG Dr. Joachim Kronisch und AbtDir Dr. Christian Boden
25. Auflage 2023

Die Sammlung ist zu den juristischen Staatsexamina zugelassen.

Hier gelangen zu den Bestellinformationen. Hier gelangen Sie zum Flyer.

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Studienbuch


Herausgegeben von Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Prof. Dr. Jörn Lüdemann Nomos,  5. Auflage 2023, 360 Seiten, broschiert


In der Neuauflage wird auch wieder das Umweltrecht behandelt, ebenso die sonstigen, zum neuen Greifswalder Schwerpunkt Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht gehörenden Rechtsgebiete.

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Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Handkommentar


Herausgegeben von Prof. Dr. Claus Dieter Classen, PräsOVG a.D. Prof. Dr. Michael Sauthoff Nomos, 3. Auflage 2023, 820 Seiten, gebunden


Der Verfassungskommentar von Classen/Sauthoff ist die „maßgebliche Grundlage für alle weitere Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern“ und unabdingbar für eine verlässliche Interpretation des Landesverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns.
 

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Implementing the EU Climate Law via the ‘Fit for 55’ package

Schlacke, Sabine/Wentzien, Helen/Thierjung, Eva-Maria/Köster, Miriam, Implementing the EU Climate Law via the ‘Fit for 55’ package, Oxford Open Energy 2022, Volume 1, 1-13

Oxford Open Energy

Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht

Sabine Schlacke, Dominik Römling, Daniel Schnittker

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