Stellenausschreibung Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in - Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs-und Umweltrecht 24/Op31

Universität Greifswald, 05.11.2024 | Bewerbungsfrist: 22.12.2024

Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht (Prof. Dr. Sabine Schlacke) der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ab 01.02.2025 befristet bis zum 30.06.2027 eine Stelle als vollbeschäftigte*r oder zwei Stellen als teilzeitbeschäftigte*r (50 v. H.) 

wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

 

zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L Wissenschaft.

Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) stellt der Bundesregierung Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Langfriststrategie zum Klimaschutz bereit, wofür eine übergreifende und systemische Perspektive eingenommen wird. Verbundpartner sind das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V., das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. und das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Schwerpunkte bilden vier, für die Mittel- und Langfristperspektive in der Klimaforschung und -politik besonders relevante Arbeitspakete zu den Themen Klimaanpassung, Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, CO2-Entnahme und Speicherung sowie die Klima-Governance im Mehrebenensystem und Föderalismus. Das IfEUS ist federführend bei dem Arbeitspaket Klima-Governance im Mehrebenensystem und Föderalismus.

 

Arbeitsaufgaben:

  • Unterstützung der Projektleiterin im Vorhaben: "Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS - Teilprojekt 4: Multilevel-Governance und Climate Federalism als Herausforderungen des Klimarechts")
  • Unterstützung bei rechtswissenschaftlichen Analysen und Bewertungen im Rahmen der anderen Teilprojekte (z. B. Präsentationen - Arbeitsorganisation; Vergabe von Studien)
  • Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
  • Bearbeitung des wissenschaftlichen Projekts - die Möglichkeit zur Promotion oder Habilitation wird eröffnet

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossene Erste Juristische Prüfung (mindestens mit "Befriedigend")
  • Qualifikationen im Öffentlichen Recht, insbesondere Klimarecht (Klimaschutz- und Klimaanpassungsrecht) und Umweltenergierecht mit ihren jeweiligen unions- und völkerrechtlichen Bezügen

Erwünscht:

  • Gute Englischkenntnisse (vergleichbar C1-Niveau); bei fehlender Qualifikation wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig berufsbegleitend fortzubilden
  • Sicherer Umgang mit Officeanwendungen wie Word, Outlook und PowerPoint-Präsentationen

Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.

Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur

Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, etc.) sind vorzugsweise per E-Mail (eine pdf-Datei) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 24/Op31 bis zum 02.12.2024 zu richten an:

 

Universität Greifswald

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsund Umweltrecht

Prof. Dr. Sabine Schlacke

Ernst-Lohmeyer-Platz 1

17489 Greifswald

 

jana.priess@uni-greifswald.de (Sekretariat)

Stellenausschreibung als PDF

Hier gelangen Sie zur Presseerklärung

Wasser in einer aufgeheizten Welt: Nur durch klimaresilientes Wassermanagement beherrschbar

Die nationale und internationale Wasserpolitik muss sich auf fortschreitende und beschleunigte Veränderungen im globalen Wasserkreislauf einstellen und hierauf schnell und umfassend reagieren. So lautet die Kernaussage des WBGU-Gutachtens „Wasser in einer aufgeheizten Welt“, das der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) heute an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg, übergibt.

7. Greifswalder Gespräch

Ankündigung: 7. Greifswalder Gespräch „Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung: Herausforderungen für Raumordnung und Bauleitplanung“

Hybridveranstaltung am 22.10.2024, 16:30-19.45 Uhr, Neues Audimax, Hörsaal 3 Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6 17489 Greifswald

iStock.com/narvikk-1411847923

Jüngste Rechtsentwicklungen fordern das deutsche Planungsrecht heraus: Nach der Änderung der EE-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. „RED III“) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, sog. Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen EE-Vorhaben durch ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren privilegiert werden. Zudem soll eine Mehrfachnutzung von Flächen – etwa für Wind- und Solaranlagen – zwecks Schonung der Umwelt gefördert werden. In Deutschland sind Änderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, Baugesetzbuchs, Raumordnungs- und Bundes-Immissionsschutzgesetzes geplant. Rechtswissenschaftliche Fragen nach ihrer Vereinbarkeit mit der Windenergieflächenbedarfsplanung und des Unionsrechts sind aufgeworfen; zu diskutieren sind ferner die zukünftigen Herausforderungen für die Planungspraxis.

Themen und Programm

- Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – Eva-Maria Thierjung

- Aktueller Stand der Umsetzung der RED III durch das WindBG, BauGB und ROG – MinDirig Dr. Jörg Wagner

- Unionsrechtskonformität, Kohärenz und Praxistauglichkeit der Umsetzung der RED III – Prof. Dr. Andrea Edenharter

Das vollständige Programm finden Sie hier (PDF).

Anmeldung

Anmeldungen sind bis zum 16.10.2024 über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeus@uni-greifswald.de erbeten.

Kontakt

Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)

Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 2100

ifeus@uni-greifswald.de

www.uni-greifswald.de/ifeus

 

Organisatorin

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt-, Energie- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald

Veranstaltungsort

Neues Audimax, Hörsaal 3

Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6

17489 Greifswald

Hilfsmittelbekanntmachung

Die Hilfsmittelbekanntmachung für die Studiengänge:

• B.Sc. Bachelor Management und Recht
• B.A. Öffentliches Recht
• Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
• B.A. General Studies
• B.Sc. Geologie
• B.Sc. Umweltnaturwissenschaften
• B.Sc Geographie
• B.Sc. Landschaftsökologie
• Master Regionalentwicklung und Tourismus

kann hier abgerufen werden.

Terminplan und Hausarbeit in der Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht im WiSe 24/25

Der Sachverhalt, die Formalia Hausarbeiten (aktualisert am 22.07.24) sowie der Terminplan zur Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht können hier heruntergeladen werden. 

Abgabe der Hausarbeit:

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Sie kann innerhalb der vorlesungsfreien Zeit frei gewählt werden. Die Arbeit ist fristgemäß einzureichen, versehen mit der Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst worden ist und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Desweiteren ist das Zwischenprüfungszeugnis der Arbeit beizulegen. Abgabe ist am 25.9.2023 bis 15 Uhr am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Schlacke, Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald, Raum 3.10 oder Poststempel vom selben Tag. Das Postfach des Lehrstuhls (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, EG) und der Fristenbriefkasten der Universität können ebenfalls genutzt werden (Rubenowstr.). Der Umfang der Ausarbeitung darf 25 Seiten nicht überschreiten. 

7. Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024 - von Münster und Greifswald nach Brüssel

Vorstellung der Ergebnisse vor der Europäischen Kommission, Brüssel

Drei Münsteraner und acht Greifswalder Studierende reisten im Juni 2024 anlässlich des siebten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) zusammen mit anderen Teams aus den Niederlanden und aus Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in dessen Rahmen Studierende die Rollen von Vertretern von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Individualbetroffenen oder auch Staatsorganen einnehmen und mit hauptamtlichen Richtern einen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law befasst sich thematisch mit umweltrechtlichen Fragen, die unionsrechtliche Bezüge aufweisen. Die Besonderheit des EMCEL besteht darin, dass es sich nicht um einen kompetitiven, sondern komparativen Moot Court handelt.

Nachdem zunächst eine nationale Gerichtsverhandlung stattfindet, die einer intensiven Vorbereitung bedarf einschließlich des Verfassens einer Klageschrift oder -erwiderung, präsentieren die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams in einem rechtsvergleichenden Austausch ihre Ergebnisse und arbeiten inhaltliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Einordnung der umweltrechtlichen Rechtsprobleme heraus. Auch wenn die Teams auf der Grundlage derselben europäischen Rechtsvorschriften arbeiten, so ergeben sich hierbei durch die verschiedenen Rechtsordnungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene immer wieder interessante Unterschiede in der Falllösung. Abschließend werden die Erkenntnisse der jeweiligen Teams Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der diesjährige Fall hatte die sog. Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien der EU zum Gegenstand. Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat und legt u.a. Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Länder dazu, Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, in denen Maßnahmen dargelegt werden, mit denen bis zu Jahr 2027 eine unionsrechtlich festgelegte Wasserqualität, bspw. auch hinsichtlich des Nitratgehalts im Grundwasser, erreicht wird. Problemschwerpunkt war die zunehmende Wasserverschmutzung in Deutschland und die Frage, ob man den Bund oder auch die Länder dazu verpflichten kann, ergänzende Maßnahmen im Rahmen eines deutschlandweit geltenden Aktionsprogramms oder eines Maßnahmenprogramms zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und die europäischen Zielsetzungen einzuhalten.

Bei der nationalen Verhandlung, die von Frau Prof. Dr. Schlacke, Herrn Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald) und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet wurde, stellten die insgesamt 13 teilnehmenden Studierenden, die den Fall aus Sicht der verschiedenen Kläger und Beklagten vorbereitet hatten, ihre Schriftsätze vor und diskutierten gemeinsam über die umstrittenen Rechtsfragen. Die Studierenden Sara Walter und Nick Rödling präsentierten den vom Gericht gefassten Beschluss sodann den anderen Teams in einer Online-Veranstaltung und beantworteten deren Rückfragen.

Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das Team um Sara Walter und Jonas Wollschläger, die den Vortrag des deutschen Teams übernahmen, nach Brüssel und traf sich mit den Teams aus Dublin und Utrecht in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Nachdem die Teams ihre Beschlüsse und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs den Vertretern der Europäischen Kommission präsentiert hatten, wurde gemeinsam unter der Leitung von Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, diskutiert. Anschließend stellten die Vertreter der Europäischen Kommission die Generaldirektion vor und gaben spannende Einblicke in die Arbeitsweisen und den Aufbau ihrer Abteilung.

Nach dem Ende der Veranstaltung wurde gemeinsam das Europäische Parlament besichtigt und die Stadt Brüssel erkundet. Zum Abschluss bot ein gemeinsames Abendessen die Möglichkeit zum internationalen Austausch in entspannter Atmosphäre. Durch den Moot Court ergibt sich für die Studierenden die Gelegenheit ihre argumentativen und rhetorischen Fertigkeiten zu verbessern sowie sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit interessanten umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen.

Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald studieren:

Prof. Dr. Sabine Schlacke im Interview über den EU Green Deal bei WDR 5 Quarks - Wissenschaft und mehr

Die komplette Sendung zum Thema "Umweltpolitik - Zucker und Gehirn - Schwangerschaftsabbruch" kann hier abgerufen werden.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

6. Greifswalder Gespräch

Klimaschutzprogramm 2023 – Durchgefallen beim Expertenrat!

NVwZ-Editorial Heft 21/2023 (Open Access)

Von welch elementarer Bedeutung unabhängiger Sachverstand in der Klimapolitik ist, zeigt einmal mehr die Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen vom 22.8.2023, mit der er seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 12 III Nr. 3 KSG nachkommt. Ihr Gegenstand ist der am 13.6.2023 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 ...

Das vollständige NVwZ-Editorial von Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke in Heft 21/2023 (Open Access) kann hier abgerufen werden.

Terminplan und Hausarbeit in der Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht im WiSe 24/25

Der Sachverhalt, die Formalia Hausarbeiten (aktualisert am 22.07.24) sowie der Terminplan zur Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht können hier heruntergeladen werden. 

Abgabe der Hausarbeit:

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Sie kann innerhalb der vorlesungsfreien Zeit frei gewählt werden. Die Arbeit ist fristgemäß einzureichen, versehen mit der Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst worden ist und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Desweiteren ist das Zwischenprüfungszeugnis der Arbeit beizulegen. Abgabe ist am 25.9.2023 bis 15 Uhr am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Schlacke, Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald, Raum 3.10 oder Poststempel vom selben Tag. Das Postfach des Lehrstuhls (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, EG) und der Fristenbriefkasten der Universität können ebenfalls genutzt werden (Rubenowstr.). Der Umfang der Ausarbeitung darf 25 Seiten nicht überschreiten. 

Gesetzesänderungen für schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien: Richtung stimmt – mehr Beschleunigung möglich

Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform Klimaschutz hat eine Stellungnahme zur Beschleunigungsgesetzgebung veröffentlicht. Das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht hat daran mitgewirkt. Die zentralen Aussagen können Sie der folgenden Pressemitteilung entnehmen.

 

Gesetzesänderungen für schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien: Richtung stimmt – mehr Beschleunigung möglich

Stellungnahme der Wissenschaftsplattform Klimaschutz zur Beschleunigungsgesetzgebung für erneuerbare Energie


Um die (Import-)Abhängigkeit von Gas und Öl rasch zu überwinden, muss der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Doch bisher bremsen komplexe und langwierige Genehmigungsverfahren diesen Ausbau aus. Mit dem „Osterpaket“ hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die diese Verfahren beschleunigen sollen. Der Bundestag hat sie weitgehend unverändert im Juli 2022 verabschiedet. In einer Stellungnahme bewertet der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) diese Rechtsänderungen und die damit verbundenen Beschleunigungseffekte. Dabei identifiziert der Lenkungskreis auch weiteren Handlungsbedarf.


Berlin, 18. Oktober 2022 – „Gesetzgeber und Bundesregierung gehen den richtigen Weg: Mit den Rechtsänderungen kann der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Statt am Verfahrensrecht anzusetzen, hat der Gesetzgeber einen Gewichtungsvorrang für erneuerbare Energien festgelegt, Flächenziele vorgeschrieben und Standardisierungen im Artenschutzbereich eingeführt. Auf dieser Grundlage werden Abwägungen zwischen beispielsweise Klimaschutz gegenüber Artenschutz oder Denkmalschutz erleichtert. Das ist ein Paradigmenwechsel, der sich auszahlen könnte“, bewertet Prof. Dr. Sabine Schlacke, Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz, die neuen Gesetze.
Unter dem Stichwort „Osterpaket“ hat die Bundesregierung im Juli 2022 für erneuerbare Energieanlagen unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz verabschiedet. „Gut aus der Perspektive der Akzeptanzförderung ist, dass die Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligungen bei keiner dieser Gesetzesänderungen beschränkt wurden“, betont Prof. Dr. Ortwin Renn, Mitglied des Lenkungskreises, „denn es ist nicht die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Verfahren unnötig in die Länge zieht, sondern es sind vor allem langwierige behördliche Entscheidungsprozesse.“

Hohes Beschleunigungspotenzial durch neue Prioritätensetzung – auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Verteilernetze sollten von Neuregelungen profitieren

Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energien-Anlagen werden in § 2 EEG als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend bewertet. Im Rahmen von Abwägungsentscheidungen, wie etwa Ausnahmen von Denkmalschutz- oder Artenschutzanforderungen, soll dem Ausbau erneuerbarer Energien so lange ein relativer Vorrang eingeräumt werden, bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu klimaneutral ist. Der Lenkungskreis der WPKS identifiziert in dieser neuen Prioritätensetzung erhebliches Beschleunigungspotenzial. Die Prioritätensetzung verringert den Begründungsaufwand von Behörden in Planungs- und Zulassungsentscheidungen und verbessert die Rechtssicherheit für Vorhabenträger. „Der Gesetzgeber hat an den richtigen Stellschrauben gedreht, indem er das materielle, also inhaltliche Recht geändert hat, statt erneut das Verfahrensrecht zu überarbeiten“, so Schlacke. Die WPKS empfiehlt hier, dass auch die Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Verteilernetze von diesen Neuregelungen profitieren sollten.

Mehr Flächen an Land und Standards für den Artenschutz können Windkraftausbau beschleunigen

Großes Beschleunigungspotenzial liegt auch im neuen Windenergieflächenbedarfsgesetz. Dort legt der Bundesgesetzgeber Flächenausweisungsziele für Windenergie an Land für die Bundesländer fest, die in Summe insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche ergeben. „Hier hängt der Beschleunigungseffekt von der Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesländer ab“, betont der Co-Vorsitzender des Lenkungskreises, Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, „die in den kommenden Jahren rasch reagieren und die Flächenausweisung für Windenergieanlagen entsprechend erhöhen müssen. Nur dann stehen ausreichend Flächen für neue Windkraftanlagen zur Verfügung.“
Im Ansatz begrüßenswert sind die neuen bundeseinheitlichen Standards und Konkretisierungen für den Artenschutz im Rahmen der Zulassung von Windenergieanlagen an Land. Da artenschutzrechtliche Anforderungen häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren sind, können diese Standardisierungen, etwa in Form von Abständen, für mehr Rechtssicherheit sorgen. So entsteht Investitionssicherheit für Windenergieanlagen an Land. Allerdings ist fraglich, ob sich diese neuen Standards in der Praxis prüfungsvereinfachend und damit beschleunigend auswirken werden, da hier im Einzelfall Ausnahmen möglich sind. Ebenso sind – jedenfalls solange die Reform der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie noch nicht abgeschlossen ist – Konflikte mit dem EU-Recht absehbar.

LNG-Beschleunigungsgesetz darf keine Blaupause für schnelle Genehmigungsverfahren sein

Ein aus Sicht des Lenkungskreises ungeeignetes Beispiel dafür, wie der Bau von Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden kann, ist das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene LNG-Beschleunigungsgesetz. Wie in der Vergangenheit üblich, soll eine schnellere Umsetzung von Vorhaben dadurch erreicht werden, indem auf einzelne Verfahrensschritte – hier unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung – verzichtet wird. Dies geht zusätzlich mit einem Abbau an Öffentlichkeitsbeteiligung einher. „Mit Blick auf die Krise der Energieversorgungssicherheit ist der Ansatz im LNG verständlich und sicherlich gerechtfertigt. Er sollte aber keinesfalls als Blaupause für die zukünftige Fortentwicklung des Planungsrechts der Energiewende dienen“, schätzt Schlacke ein. „Denn der Ausbau erneuerbarer Energien kann nur nachhaltig gelingen, wenn ökologische Standards eingehalten und die Menschen vor Ort mitgenommen werden.“


Mehr erfahren Sie in der Stellungnahme des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz.

Pressekontakt:
Kathrin Krockenberger I Geschäftsstelle der Wissenschaftsplattform Klimaschutz
kathrin.krockenbergerdlrde
Tel. +49 30 67055 8395
wissenschaftsplattform-klimaschutz.de | Twitter: @wpks2045

Über die WPKS:
Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um sie bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Langfriststrategie zum Klimaschutz mit wissenschaftlicher Expertise zu unterstützen. Ausgewählte natur-, sozial-, rechts-, wirtschafts- und ingenieurwissenschaftliche Forschungseinrichtungen wirken interdisziplinär zusammen und treten in einen regelmäßigen Austausch mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik, um zum Erreichen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele beizutragen. Ein unabhängiger, interdisziplinär besetzter Lenkungskreis mit acht renommierten Expertinnen und Experten steuert die Plattform.

 

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger | Umwelt und Nachhaltigkeit
Geschäftsstelle der Wissenschaftsplattform Klimaschutz
NEU: Sachsendamm 61 | 10829 Berlin
DLR-PT.de

Brüssel-Fahrt des Comparative Moot Court Environmental Law

© European Parliament 2022

Vom 30.8.2022 – 31.8.2022 besuchte eine Gruppe von Teilnehmern des Comparative Moot Court Environmental Law unter Leitung von Frau Prof. Dr. Susan Grotefels Brüssel. An der Exkursion nahmen Teilnehmer des deutschen Moot-Court-Teams aus dem aktuellen und dem vergangenen Jahr teil. Das deutsche Team wurde in beiden Jahren von Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet. Da in diesem Jahr das deutsche Team aus einer Kooperation zwischen den Universitäten aus Münster und Greifswald bestand, reisten auch drei Greifswalder Studierende an. Der Moot Court behandelt umweltrechtliche Themen, die vorwiegend durch Unionsrecht geregelt sind. Er gliedert sich in eine nationale Gerichtsverhandlung und einen anschließenden Rechtsvergleich mit anderen europäischen Universitäten. Aufgrund des starken europarechtlichen Bezugs war Brüssel als Herzkammer der Europäischen Union prädestiniert für einen Besuch. Die Studierenden erlebten zwei abwechslungsreiche und informative Tage. So stand eine Führung durch das Europäische Parlament und eine Diskussion mit Dr. Markus Pieper MdEP auf dem Programm. Zudem wurde die Landesvertretung NRW besucht und Gespräche mit Benedikt Klauser (Europäische Kommission, Generaldirektion Energie), Dr. Christian Engel (Referent der Landesvertretung NRW für Umweltwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und Verbraucherschutz) sowie Dr. Roman Walega, Leiter des Brüsseler Büros der WWU Münster geführt. Die Gespräche gaben einen facettenreichen Einblick in die Arbeit der an der EU-Gesetzgebung beteiligten Akteure. Zudem fand ein intensiver Austausch zu aktuellen energie- und umweltpolitischen Themen statt. Abgerundet wurde die Fahrt mit einer Stadtführung durch die Innenstadt von Stefan Grotefels, Europabüro Dr. Markus Pieper in Münster.

Energiewende: Beschleunigung des EE-Anlagenausbaus – reicht das?

Die Energiewende wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der damit einhergehenden Umweltveränderungen sowie der Krise der Energieversorgungssicherheit immer dringlicher. Erforderlich ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien va an Land. Dass dieser in den letzten Jahren ins Stocken geraten ist, hat auch die Regierungskoalition erkannt: Mit zwei umfassenden Legislativpaketen, dem Oster- und Sommerpaket, beabsichtigt sie, den Ausbau von EE-Anlagen zu beschleunigen. Dies nicht wie bislang üblich durch ua Verkürzung behördlicher Fristen, den Abbau von Beteiligungsrechten und Rechtsschutz, sondern durch Anpassungen des materiellen Rechts sowie Verankerung verbindlicher Flächenziele:

1. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll als im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend gesetzlich festgeschrieben werden (Änderung des WindSeeG [BT-Drs. 20/1634] und des EEG [BT-Drs. 20/ 1630]).

2. Es werden bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche, insbesondere Signifikanzprüfung formuliert (Änderung des BNatSchG, BT-Drs. 20/2354).

3. 2% der Bundesfläche soll für Windenergie an Land in Form von Vorranggebieten ausgewiesen werden, um so die aktuell ausgewiesene Fläche zu verdoppeln (Windenergieflächenbedarfsgesetz iVm Änderungen des BauGB und ROG, BTDrs. 20/2355).

Die Flankierung dieses Flächenausbauziels durch die ebenfalls vorgeschlagenen Änderungen des BauGB und ROG haben das Potenzial, den starken Negativtrend, begründet in der komplexen Rechtsprechung des BVerwG zu § 35 III 3 BauGB (etwa NVwZ 2019, 491), in Bezug auf die Ausweisung von Vorranggebieten und Konzentrationszonen für Windenergie in Raumordnungsund Flächennutzungsplänen zu überwinden. Die ersten beiden Beschleunigungsmaßnahmen bezwecken, va durch Standardisierung die Rechtsanwendung und -auslegung zu vereinfachen, um dadurch den Zielkonflikt zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien (= Klimaschutz) und des Artenschutzrechts zu lösen. Ob diese Änderungen angesichts der erforderlichen Ausnahmetatbestände und der Delegation weiterer Konkretisierungen auf den Verordnungsgeber in der Praxis zu einer Vereinfachung der Auslegung und Anwendung des Habitat- und Artenschutzrechts führen, ist indes fraglich. Auch werfen sie Fragen nach ihrer Europarechtskonformität auf. Die Kommission hat zeitgleich einen REPower-EUPlan (COM[2022] 230 final) vorgelegt, der ua neue Standards für die Zulassung von EE-Anlagen („go-to“-Gebiete, COM[2022] 222 final) festlegt. Die Herausforderung des aktuellen Gesetzgebungsprozesses in Deutschland besteht somit nicht nur darin, binnenökologische Zielkonflikte angemessen und praxisfreundlich zu lösen, sondern auch mit dem parallel auf EU-Ebene laufenden Legislativprozess Schritt zu halten, um nicht bereits im Erlasszeitpunkt der Beschleunigungsmaßnahmen mit dem EU-Recht in Konflikt zu geraten. Bis all diese Änderungen in der Vollzugspraxis der Mitgliedstaaten gelebte Realität sind, wird eine Weile vergehen. Die vorgeschlagenen Änderungen adressieren jedoch bei weitem nicht alle Hemmnisse des Ausbaus von EE-Anlagen: Dringend erforderlich ist zusätzlich eine Beschleunigung des Um- und Ausbaus des Strom-, insbesondere Verteilernetzes, um den zukünftig erzeugten Strom der EE-Anlagen überhaupt einspeisen zu können. Zwar hat der Gesetzgeber auch hier in den letzten Jahren rechtliche Beschleunigungsmaßnahmen getroffen (bspw vorzeitiger Beginn). Verzögerungen entstehen indes oftmals durch eine personelle Unterausstattung der Zulassungsbehörden. Dieses Defizit zu beheben, könnte sich auch als wirksamste Beschleunigungsmaßnahme entpuppen.


Professorin Dr. Sabine Schlacke, Greifswald