Zugelassene Textsammlungen

In den Prüfungen können die Prüflinge Texte der jeweils gültigen Gesetze und IAS/IFRS-Standards benutzen. Die vom Prüfungsamt veröffentlichten Vorschriften zu zugelassenen Hilfsmitteln bleiben hiervon unberührt. Zugelassen sind lediglich unkommentierte Textsammlungen. Die Verwendung von Kopien oder Ausdrucken ist in der Prüfung nicht zulässig. Nach vorheriger Absprache mit dem Lehrstuhl ist ausländischen Studierenden die Verwendung von Wörterbüchern in der Prüfung gestattet.

Folgende Textsammlungen werden für die Prüfungen empfohlen (in der jeweils aktuellen Auflage):

1. Steuergesetze:

- Aktuelle Steuertexte, Textausgabe des C.H. Beck-Verlags

- Wichtige Steuergesetze, Textausgabe des NWB Verlags

- Loseblattsammlung der Steuergesetze des C.H. Beck-Verlags

2. Wirtschaftsgesetze

- Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Textausgabe des C.H. Beck-Verlags

- Wichtige Wirtschaftsgesetze, Textausgabe des NWB-Verlags

- Loseblattsammlung der Wirtschaftsgesetze des C.H. Beck-Verlags

3. IAS/IFRS-Texte

- Aktuelle IFRS-Texte, Textausgabe des C.H. Beck-Verlags

- IAS/IFRS-Texte, Textausgabe des NWB-Verlags

- International Financial Reporting Standards (IFRS): Deutsch-Englische Textausgabe der von der EU-gebilligten Standards und Interpretationen, Textausgabe des Wiley Verlages


Nicht zugelassene Hilfsmittel

Ausdrücklich nicht in den Prüfungen verwendet werden dürfen:

- Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

- Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW-PS)

- Prüfungsstandards vom DSR (DRS)

- Steuererlasse


Eintragungen & Markierungen in den Textsammlungen

Die Textsammlungen dürfen keine Eintragungen und zusätzlichen Einlagen (z.B. klein kopierte Prüfungsschemata, Übersichten) enthalten. Insbesondere sind folgende Eintragungen nicht erlaubt:

- Buchstaben

- Wörter

- Zeichen

- Zahlen

- Verweise (Pfeile u.ä.)

- Reiter zur äußerlichen Kenntlichmachung von Textstellen (Klebezettel, Haftnotizen, Post-its u.ä.)

Erlaubt sind lediglich farbige Hervorhebungen und Unterstreichungen im Text (nicht am Rand). Diese Unterstreichungen sind mittels durchgehender Linien durchzuführen (keine Strichcodes). Markierungen dürfen auch nur im Zusammenhang erfolgen, d.h. es dürfen nicht einzelne Buchstaben oder Zahlen markiert oder unterstrichen werden.

Konsequenzen bei Beanstandungen von Textsammlungen: Die Textsammlungen werden während der Prüfung von den Aufsicht führenden Personen kontrolliert. Bei Beanstandungen der Textsammlungen (z.B. wegen unzulässiger Eintragungen) werden die entsprechenden Textsammlungen am Ende der Klausur eingezogen; über weitere Konsequenzen (Täuschungsversuch o.ä.) befindet der Prüfungssauschuss.

Kontakt

Lehrstuhl für ABWL sowie Unternehmensprüfung und –besteuerung

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Torsten Mindermann

Sekretariat
Ines Rommel

Friedrich-Loeffler-Straße 70
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2472
Telefax +49 3834 420 2470

ls-mindermannuni-greifswaldde