DAAD Sprachtest Englisch für Jurist*innen

Allgemeine Informationen

Bei vielen Bewerbungen um einen Studien- oder Praktikumsplatz im Ausland dient der DAAD Test zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse. Studierende der rein juristischen Studiengänge und des B.Sc.-Studiengangs Management und Recht, sofern für den Studien- oder Praktikumsaufenthalt juristische Sprachkenntnisse erforderlich sind, legen den DAAD Test für Englisch grundsätzlich an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ab.

Studierende des B.Sc.-Studiengangs, die im Ausland ausschließlich an wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen teilnehmen wollen, legen den Test wie auch Studierende aller anderen Fächer am Sprachenzentrum ab. Ebenso werden Prüfungen in anderen Sprachen am Sprachenzentrum abgenommen.

Sprachtests für DAAD und BVMD

Studierende weisen in dem Test ihre Fremdsprachenkenntnisse in den drei Fertigkeiten - Schreiben, Lesen, Sprechen - nach. Entsprechend umfasst der Test drei Testteile zu den genannten Fertigkeiten. Das Sprachniveau wird im DAAD-Zeugnis auf der Grundlage der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abgebildet. Da an der Universität gleiche Standards und Verfahren angesetzt werden, wird hier auf die detaillierten Informationen auf der Website des Sprachenzentrums verwiesen.

Merkblatt zum DAAD-Test (PDF)

Information zum Sommersemester 2025

Im Sommersemester 2025 und bis auf Weiteres wird der DAAD Test für Englisch auch für Studierende rein juristischer Studiengänge und des B.Sc.-Studiengangs Management und Recht, auch wenn für den Studien- oder Praktikumsaufenthalt juristische Sprachkenntnisse erforderlich sind, durch das Sprachenzentrum organisiert und beim Sprachenzentrum abgelegt.