Wissenschaftsplattform Klimaschutz

Pressemitteilung des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) vom 31.7.2023

Prof. Dr. Sabine Schlacke, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS): weiterhin Forschung zu „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende“

Am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS, Leitung Prof. Dr. Sabine Schlacke) wird für weitere drei Jahre zum evidenzbasierten Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende geforscht. Damit konnte sich die Universität Greifswald auch in der zweiten Förderphase im Kreis der Projektpartner des vom BMBF geförderten Kopernikus-Verbundprojekts „Ariadne“ behaupten.

Im Schwerpunkt werden erstens die (Neu)Ausrichtung des energiepolitischen Zieldreiecks Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit und zweitens die Gestaltung der Governance auf dem Weg zur Klimaneutralität wissenschaftlich begleitet und diskutiert sowie Lösungsansätze entwickelt. Hierzu bedarf es u.a. umfassender rechtswissenschaftlicher Analysen, die in einen breiten interdisziplinären Kontext einzubetten sind.

Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS)

Im Juni 2019 haben das Bundesministerium für Umwelt (BMU) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) gegründet. Diese soll die Bundesregierung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Langfriststrategie mit wissenschaftlicher Expertise unterstützen.

Ein interdisziplinär zusammengesetzter Lenkungskreis mit maximal zehn und derzeit acht Vertreterinnen und Vertretern aus herausragenden wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen steuert die Wissenschaftsplattform.

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist seit dem Startschuss im Jahr 2019 Teil des Lenkungskreises und wurde gemeinsam mit Professor Ottmar Edenhofer zur Vorsitzenden gewählt.

Der Lenkungskreis wird als unabhängiges Gremium eigenständig Expertisen, Studien und Wirkungsanalysen initiieren und auf weitergehende Forschungsbedarfe hinweisen, um die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 voranzutreiben und durch neue Impulse zu unterstützen.

Gesetzesänderungen für schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien: Richtung stimmt – mehr Beschleunigung möglich

Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform Klimaschutz hat eine Stellungnahme zur Beschleunigungsgesetzgebung veröffentlicht. Das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht hat daran mitgewirkt. Die zentralen Aussagen können Sie der folgenden Pressemitteilung zu entnehmen.

 

Gesetzesänderungen für schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien: Richtung stimmt – mehr Beschleunigung möglich

Stellungnahme der Wissenschaftsplattform Klimaschutz zur Beschleunigungsgesetzgebung für erneuerbare Energie


Um die (Import-)Abhängigkeit von Gas und Öl rasch zu überwinden, muss der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Doch bisher bremsen komplexe und langwierige Genehmigungsverfahren diesen Ausbau aus. Mit dem „Osterpaket“ hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die diese Verfahren beschleunigen sollen. Der Bundestag hat sie weitgehend unverändert im Juli 2022 verabschiedet. In einer Stellungnahme bewertet der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) diese Rechtsänderungen und die damit verbundenen Beschleunigungseffekte. Dabei identifiziert der Lenkungskreis auch weiteren Handlungsbedarf.


Berlin, 18. Oktober 2022 – „Gesetzgeber und Bundesregierung gehen den richtigen Weg: Mit den Rechtsänderungen kann der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Statt am Verfahrensrecht anzusetzen, hat der Gesetzgeber einen Gewichtungsvorrang für erneuerbare Energien festgelegt, Flächenziele vorgeschrieben und Standardisierungen im Artenschutzbereich eingeführt. Auf dieser Grundlage werden Abwägungen zwischen beispielsweise Klimaschutz gegenüber Artenschutz oder Denkmalschutz erleichtert. Das ist ein Paradigmenwechsel, der sich auszahlen könnte“, bewertet Prof. Dr. Sabine Schlacke, Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz, die neuen Gesetze.
Unter dem Stichwort „Osterpaket“ hat die Bundesregierung im Juli 2022 für erneuerbare Energieanlagen unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz verabschiedet. „Gut aus der Perspektive der Akzeptanzförderung ist, dass die Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligungen bei keiner dieser Gesetzesänderungen beschränkt wurden“, betont Prof. Dr. Ortwin Renn, Mitglied des Lenkungskreises, „denn es ist nicht die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Verfahren unnötig in die Länge zieht, sondern es sind vor allem langwierige behördliche Entscheidungsprozesse.“

Hohes Beschleunigungspotenzial durch neue Prioritätensetzung – auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Verteilernetze sollten von Neuregelungen profitieren

Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energien-Anlagen werden in § 2 EEG als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend bewertet. Im Rahmen von Abwägungsentscheidungen, wie etwa Ausnahmen von Denkmalschutz- oder Artenschutzanforderungen, soll dem Ausbau erneuerbarer Energien so lange ein relativer Vorrang eingeräumt werden, bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu klimaneutral ist. Der Lenkungskreis der WPKS identifiziert in dieser neuen Prioritätensetzung erhebliches Beschleunigungspotenzial. Die Prioritätensetzung verringert den Begründungsaufwand von Behörden in Planungs- und Zulassungsentscheidungen und verbessert die Rechtssicherheit für Vorhabenträger. „Der Gesetzgeber hat an den richtigen Stellschrauben gedreht, indem er das materielle, also inhaltliche Recht geändert hat, statt erneut das Verfahrensrecht zu überarbeiten“, so Schlacke. Die WPKS empfiehlt hier, dass auch die Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Verteilernetze von diesen Neuregelungen profitieren sollten.

Mehr Flächen an Land und Standards für den Artenschutz können Windkraftausbau beschleunigen

Großes Beschleunigungspotenzial liegt auch im neuen Windenergieflächenbedarfsgesetz. Dort legt der Bundesgesetzgeber Flächenausweisungsziele für Windenergie an Land für die Bundesländer fest, die in Summe insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche ergeben. „Hier hängt der Beschleunigungseffekt von der Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesländer ab“, betont der Co-Vorsitzender des Lenkungskreises, Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, „die in den kommenden Jahren rasch reagieren und die Flächenausweisung für Windenergieanlagen entsprechend erhöhen müssen. Nur dann stehen ausreichend Flächen für neue Windkraftanlagen zur Verfügung.“
Im Ansatz begrüßenswert sind die neuen bundeseinheitlichen Standards und Konkretisierungen für den Artenschutz im Rahmen der Zulassung von Windenergieanlagen an Land. Da artenschutzrechtliche Anforderungen häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren sind, können diese Standardisierungen, etwa in Form von Abständen, für mehr Rechtssicherheit sorgen. So entsteht Investitionssicherheit für Windenergieanlagen an Land. Allerdings ist fraglich, ob sich diese neuen Standards in der Praxis prüfungsvereinfachend und damit beschleunigend auswirken werden, da hier im Einzelfall Ausnahmen möglich sind. Ebenso sind – jedenfalls solange die Reform der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie noch nicht abgeschlossen ist – Konflikte mit dem EU-Recht absehbar.

LNG-Beschleunigungsgesetz darf keine Blaupause für schnelle Genehmigungsverfahren sein

Ein aus Sicht des Lenkungskreises ungeeignetes Beispiel dafür, wie der Bau von Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden kann, ist das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene LNG-Beschleunigungsgesetz. Wie in der Vergangenheit üblich, soll eine schnellere Umsetzung von Vorhaben dadurch erreicht werden, indem auf einzelne Verfahrensschritte – hier unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung – verzichtet wird. Dies geht zusätzlich mit einem Abbau an Öffentlichkeitsbeteiligung einher. „Mit Blick auf die Krise der Energieversorgungssicherheit ist der Ansatz im LNG verständlich und sicherlich gerechtfertigt. Er sollte aber keinesfalls als Blaupause für die zukünftige Fortentwicklung des Planungsrechts der Energiewende dienen“, schätzt Schlacke ein. „Denn der Ausbau erneuerbarer Energien kann nur nachhaltig gelingen, wenn ökologische Standards eingehalten und die Menschen vor Ort mitgenommen werden.“


Mehr erfahren Sie in der Stellungnahme des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz.

Pressekontakt:
Kathrin Krockenberger I Geschäftsstelle der Wissenschaftsplattform Klimaschutz
kathrin.krockenbergerdlrde
Tel. +49 30 67055 8395
wissenschaftsplattform-klimaschutz.de | Twitter: @wpks2045

Über die WPKS:
Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um sie bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Langfriststrategie zum Klimaschutz mit wissenschaftlicher Expertise zu unterstützen. Ausgewählte natur-, sozial-, rechts-, wirtschafts- und ingenieurwissenschaftliche Forschungseinrichtungen wirken interdisziplinär zusammen und treten in einen regelmäßigen Austausch mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik, um zum Erreichen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele beizutragen. Ein unabhängiger, interdisziplinär besetzter Lenkungskreis mit acht renommierten Expertinnen und Experten steuert die Plattform.

 

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger | Umwelt und Nachhaltigkeit
Geschäftsstelle der Wissenschaftsplattform Klimaschutz
NEU: Sachsendamm 61 | 10829 Berlin
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Jahresgutachten der Wissenschaftsplattform Klimaschutz: „Auf dem Weg zur Klimaneutralität: Umsetzung des European Green Deal und Reform der Klimapolitik in Deutschland“

Berlin, 18. Februar 2022

Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) übergibt heute sein Jahresgutachten an
die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger und Staatssekretär Patrick Graichen,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Gutachten enthält Empfehlungen für die Ausgestaltung
der europäischen und deutschen Klimaschutz-Governance, die Förderung von Schlüsseltechnologien
für die Klimaneutralität sowie die Resonanzfähigkeit von Klimapolitik.

EU KLIMASCHUTZ-GOVERNANCE
Hinsichtlich der Ausgestaltung der EU Klimapolitik im Rahmen des EU Green Deals empfiehlt das Gutachten,
die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Emissionshandels für die Sektoren Gebäude
und Straßenverkehr zu unterstützen und analysiert Ausgestaltungsoptionen. „Ein Emissionshandel für Straßenverkehr
und Gebäude ist ein sinnvoller Schritt auf dem Weg zu einer möglichst übergreifenden Bepreisung
von Treibhausgasen in Europa“, erklärt Ottmar Edenhofer, Co-Vorsitzender des Lenkungskreises der
WPKS. „Wichtig ist, dass die Kommission frühzeitig die Perspektiven für eine Integration des neuen Systems
mit dem bestehenden Emissionshandel für die Sektoren Energie und Industrie klärt, um Erwartungssicherheit
für die Marktteilnehmer zu schaffen und unerwünschte Preisverzerrungen zu verhindern.“ Für die EUKlimapolitik
enthält das Gutachten außerdem Analysen und Empfehlungen zu den Bereichen Land- und
Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft und internationale Klimakooperation.

DEUTSCHE KLIMASCHUTZ-GOVERNANCE
Um die deutsche Klimapolitik im Einklang mit den EU-Regelungen und dem Ziel der Klimaneutralität weiterzuentwickeln,
empfiehlt das Gutachten, Klimaschutzgesetz, -programm und -plan in 2022 fortzuschreiben.
„Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erfordert mehr Kohärenz in der mittel- und langfristigen Klimaschutzplanung“,
sagt Sabine Schlacke, Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der WPKS. „Die Bundesregierung
sollte daher die wichtigsten Planungsinstrumente wie den Klimaschutzplan, die Klimaschutzprogramme
und den nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) besser miteinander verzahnen sowie gesetzlich
stärker im Klimaschutzgesetz verankern.“ Das Gutachten enthält außerdem Analysen und Empfehlungen
für die langfristige Ausrichtung von Maßnahmenprogrammen durch die Nutzung von Frühindikatoren, die
Anpassung der Jahresemissionsmengen des Klimaschutzgesetzes, sowie die Stärkung der gesellschaftlichen
Verankerung und wissenschaftlichen Grundlage von Klimapolitik.

SCHLÜSSELTECHNOLOGIEN
Das Gutachten zeigt, dass die Bundesregierung jetzt wichtige Weichen stellen muss, um den Beitrag und die
rechtzeitige Wirkung von Schlüsseltechnologien zur Klimaneutralität sicherzustellen. Zusätzlich zum schnelleren
Zubau von erneuerbaren Energien empfiehlt das Gutachten, eine Strategie für den Import von erneuerbaren
Energien zu entwickeln. Neben dem Aufbau einer grünen Wasserstoff-Wirtschaft sollte die Bundesregierung
den Beitrag alternativer Wasserstoffrouten zur Klimaneutralität wissenschaftlichen fundiert
klären lassen. Um den benötigten Beitrag negativer Emissionen zur Klimaneutralität sicherzustellen, sollte
die Bundesregierung mit breiter Stakeholder-Beteiligung eine Negativemissions-Strategie erarbeiten und
auf dieser Grundlage ein möglichst breites Portfolio an CO2-Entnahmetechnologien fördern. Der rechtzeitige
Aus- und Umbau von Infrastrukturen ist Voraussetzung für den Beitrag der Schlüsseltechnologien zur
Klimaneutralität. Dafür sollte stärker auf eine vorausschauende Planung, Anzeige- statt Genehmigungspflichten
und die Gewährung phasenspezifischen Rechtsschutzes in gestuften Verfahren gesetzt werden.

RESONANZFÄHIGKEIT
Die nächste Phase der Transformation zur Klimaneutralität wird die Bevölkerung in vielen Bereichen unmittelbarer
und intensiver betreffen als bisher. Klimaschutzpolitik sollte daher ihre Resonanzfähigkeit erhöhen
– das geht insbesondere auf drei Wegen: Verteilungsgerechtigkeit muss zum Kernprinzip der Klimapolitik
werden. Dazu müssen die Verteilungswirkungen verschiedener Klimaschutzmaßnahmen stärker erforscht
werden. Das Gutachten empfiehlt als Grundlage dafür die Entwicklung von repräsentativen Haushalts- und
Unternehmenstypen. Akzeptanzfragen stellen sich insbesondere beim Infrastrukturausbau. Daher bedarf es
innovativer Beteiligungsformate, um Konflikte vermeiden oder lösen zu können, sowie praxisorientierte Partizipationsforschung,
um diese Formate kontinuierlich zu verbessern. Aktive Trägerschaft ist ein zusätzlicher
Schlüssel für gelingende Klimapolitik: Vorhandene Potentiale sind hier weder systematisch erforscht noch
hinreichend gezielt gefördert. Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die aktive Trägerschaft verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen sowie von Kommunen und Unternehmen gezielt zu stärken.

Download des Jahresgutachtens:https://www.wissenschaftsplattform-klimaschutz.de/files/WPKS_JGA_Volltext.pdf

Hierzu Prof. Sabine Schlacke, Ko-Vorsitzende der Wissenschaftsplattform Klimaschutz, Juristin und Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht an der Universität Greifswald:

"Die Richtung stimmt bei den bislang von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen. Aber sie reichen leider nicht aus für deren selbst gesetzte Klimaziele. Zum einen ist die Politik lückenhaft. Etwa in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft muss mehr passieren. Wo hier Treibhausgase gebunden werden, zum Beispiel in wachsenden Wäldern oder durch Feuchtgebiete erhaltendem, schonendem Ackerbau, sollte es dafür Geld geben. Und wo Treibhausgase freigesetzt werden, vielleicht in der Tierhaltung oder bei Rodungen, sollten die Verursacher dafür zahlen. Zum anderen, und genauso wichtig: die Klimapolitik der Bundesregierung hat ein Akzeptanzproblem. Die Bürgerinnen und Bürger müssen hier vom Objekt zum Subjekt gemacht werden. Ziel muss sein: ihr Leben wird nicht verändert, sondern sie verändern es. Bürgerinnen und Bürger müssen als Prosumer für klimaschützende Maßnahmen mobilisiert werden, wie das durch die Installation von Solaranlagen geschieht. Zu fördern sind auch örtliche Energiegenossenschaften sowie Kleingewerbe, Städte und Gemeinden, um auch sie zu Gewinnern des Umbaus machen. Das ist nicht einfach. Aber nur gemeinsam schaffen wir die Klimawende."