Das Lehrkonzept der Schlüsselqualifikationen im Jurastudium
Von dem Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick (1921-2007) stammt der viel zitierte Grundsatz, dass es unmöglich ist, nicht zu kommunizieren. Denn während einer Interaktion zwischen Personen hat (fast) jedes Verhalten Mitteilungscharakter. Da Recht und Rechtswissenschaft die Verhaltensregeln einer Gemeinschaft von Individuen zum Gegenstand hat, unterliegt auch die Kommunikation im juristischen Umfeld diesem Grundsatz. Für den Erwerb oder die Vertiefung der individuellen Kommunikationsfähigkeit gilt: Man kann sie nicht erlernen, erweitern oder verändern, ohne sie zu praktizieren. Bei Schlüsselqualifikationen handelt es sich um "Fähigkeiten, die man wieder und wieder üben und trainieren muss" (Römermann/Paulus 2003: 4, § 10).
Hinzu kommt, dass die reformierte Juristenausbildung den Universitäten eine neue Ausbildungsdimension vorschreibt. Das bedeutet auch ein größeres Engagement zur aktiven Teilnahme und zum Eigenstudium. Von den Studierenden wird verlangt, dass sie sich in weitaus stärkerem Maß selbst in den Unterricht "einbringen", d. h. ein deutlich größeres Engagement zur aktiven Teilnahme, ja zur Unterrichtsverantwortung aufbringen müssen, als dies in anderen Lehrformen der Fall ist (vgl. Römermann/Paulus 2003: 4, § 11). Auch verlangt dieser Ausbildungsteil ein hohes Maß an Kritik- und persönliche Analysebereitschaft. Die Studierenden sollen über ihre inneren Einstellungen reflektieren und sensibel für kommunikative Prozesse gemacht werden.
Laut Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften werden als “Schlüsselqualifikation” an der Universität Greifswald u. a. "Juristische Kommunikationstechniken" angeboten. Ihre Veranstaltungs- und Lernformen unterscheiden sich gravierend von denen der Fachdisziplin, denn "Unterricht in Schlüsselqualifikationen kann nicht so durchgeführt werden wie der klassische Rechtsunterricht": Frontalvorlesungen hören, Notizen machen, akkumuliertes Wissen reproduzieren. Vielmehr findet der Unterricht in kleinen Gruppen statt und geht vor allem induktiv vor, indem die Studierenden die Regeln kommunikativer Prozesse aus dem Erfahrungen und Rückmeldungen der praktischen Übungen herausfiltern (vgl. Ponschab/Schweizer 2008: 3). Zur Methodik gehört auch eine aktive und passive Kritikfähigkeit, das Geben und Annehmen von angemessenem und wahrnehmungsbasiertem Feedback und besonders bei einem Rhetoriktraining die Analyse mithilfe von Videoaufzeichungen zur Reflexion über die eigene Wirkung gegenüber Adressaten.
Inhaltlich macht die Auflistung der Schlüsselqualifikationen im reformierten Richtergesetz ("Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit"): Es handelt sich dabei lediglich um eine beispielhafte Aufzählung. Einerseits können nicht alle Schlüsselqualifikationen behandelt werden, andererseits gibt es noch weitere, mitzutrainierende Qualifikationen wie Teamarbeit, Zeitmanagement, Empathie- und Kritikfähigkeit sowie Veranwortungs- und Entscheidungsfähigkeit. Es kann sich daher in den Lehrveranstaltungen nur um eine Auswahl wichtiger Schlüsselqualifikationen und ausgesuchter Techniken handeln, die im Greifswalder Lehrangebot im wichtigen mündlich-kommunikativen Bereich liegt.
Die Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften sieht für die "Juristischen Kommunikationstechniken" ein Semester Dauer mit durchschnittlich zwei Wochenstunden (insgesamt also 28 Kontaktstunden) vor. In jedem Semester werden zwei alternative Veranstaltungen angeboten, die verschiedene Kommunikationsformen behandeln. Während die "Rhetorik im Jurastudium" semesterbegleitend vor allem das monologische Sprechen vor Publikum trainiert (Rede, visualisierter Vortrag), widmen sich die "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung" der interaktiven Form der Kommunikation und der kooperativen Konfliktlösung (Gespräch, Verhandlung, Konfliktbearbeitung) in einer Blockveranstaltung nach Vorlesungsende.
Die Lehrveranstaltungen teilen sich in einen wissens- und in einen fertigkeitsvermittelnden Abschnitt. Schwerpunkt bildet der praktische Teil in Form von Seminarterminen zu je vier Stunden in Kleingruppen. Dort soll das erlernte Wissen in praktischen Redeübungen, Videoanalysen (nur "Rhetorik im Jurastudium"), Diskussionen, Fallstudien sowie Gesprächs- und Verhandlungssimulationen (nur "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung") ausprobiert, erfahren und reflektiert werden. Für jeden Termin ist in der Regel eine Vor- und Nachbereitung nötig. Der wissenvermittelnde Teil findet in Form von drei zweistündigen Online-Vorlesungen (über BigBlueButton im Moodle-Kurs) statt.
Quellen
- Ponschab, Reiner/Schweizer, Adrian (Hg.): Schlüsselqualifikationen Kommunikation, Mediation, Rhetorik, Verhandlung, Vernehmung, Köln 2008.
- Römermann, Volker/Paulus, Christoph: Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Examen und Beruf, München 2003.
- Tröger, Thilo: Rhetorik im Jurastudium. Recht reden, 2. Aufl., Baden-Baden 2025, S. 57 ff.
