Teilnahmebedingungen für die Juristischen Kommunikationstechniken (Schlüsselqualifikationen)

An den beiden alternativ angebotenen Lehrveranstaltungen zu den interdisziplinären Schlüsselqualifikationen können Jurastudierende der Universität Greifswald ab dem Fachsemester teilnehmen, das laut Musterstudienplan für den Besuch der interdisziplinären Schlüsselqualifikationen vorgesehen ist. Sofern Teilnahmeplätze frei sind, kann die Veranstaltung auch zu einem früheren Zeitpunkt belegt werden. Der Nachweis über die interdisziplinären Schlüsselqualifikationen ist erst bei der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) nötig.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist ein Eintrag im Selbstbedienungsportal der Universität (HIS) notwendig, sobald diese Website mit den Daten des anstehenden Semesters aktualisiert wurde (i. d. R. Ende Februar für das Sommersemester bzw. Mitte September für das Wintersemester). Der Eintrag in eine Gruppe zur "Rhetorik im Jurastudium" beinhaltet eine Einverständniserklärung zur Videoaufzeichnung und Analyse von Redebeiträgen während der Lehrveranstaltung. Wer dem nicht zustimmen kann, muss auf die "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung" zurückgreifen.

Um den Erfolg der praktischen Rede- und Gesprächsübungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Teilnahme wird anhand der Fachsemesterzahl und in nachgeordneter Priorität nach dem Zeitpunkt des Eintrags im HIS gewährt, bis die jeweilige Kapazitätsgrenze erreicht ist. Wer nach sich nach Veranstaltungsbeginn abmeldet oder den Vorlesungs- und Gruppenterminen kommentarlos fern bleibt, wird bei einer erneuten Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationen nachrangig behandelt. Die Entscheidung fällt die verantwortliche Lehrkraft. Der Status über die Zulassung ist im HIS ersichtlich, und die Teilnehmer erhalten kurz vor Vorlesungsbeginn Nachricht über eine Rund-E-Mail über das Selbstbedienungsportal. Alle Teilnehmenden müssen daher über die dort hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar sein.