Festlegungen Sommersemester 2024

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

  • Veröffentlicht am 11.03.2024
  • Aktualisiert am 14.03.2024 (Klarstellungen zum begonnenen Schwerpunktbereichsstudium)

 

A. Bereits begonnenes Schwerpunktbereichsstudium

Es finden sich Hinweise und Übergangsregelungen unter III der folgenden Verlautbarung:

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei folgenden neuen Schwerpunktbereichen ein Klausurangebot (sowie die förmliche Anmeldemöglichkeit im HIS) erst nach Vervollständigung des Lehrangebots ab Wintersemester 2024/2025 besteht:

  • Arbeit im internationalen Kontext
  • Besonderer Wahlbereich des folgenden Schwerpunkts: 
    „Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen)“ im Schwerpunkt Europarecht

Zu folgendem Schwerpunkt besteht voraussichtlich ein Klausurangebot (sowie die förmliche Anmeldemöglichkeit im HIS) erst ab Sommersemester 2025:

  • Internationale und Alternative Streitbeilegung

Beachten Sie bitte überdies, dass der Übergang zu einem der neuen Schwerpunktbereiche auch dann erfolgen kann, wenn zuvor ein alter Schwerpunktbereich durch Anmeldung zur Klausur gewählt wurde oder, sofern für eine Übergangszeit noch möglich, künftig gewählt wird.

Anmeldezeitraum für die Schwerpunktbereichsklausur ist 26.04.2024 – 30.05.2024.

 

 

B. Kleine Übung im Privatrecht I

Im Sommersemester 2024 finden zwei Kleine Übungen im Privatrecht I parallel statt (Prof. Habermeier und Prof. Weber).

Die Anmeldung zu der von Ihnen gewählten Kleinen Übung (Fachprüfung) erfolgt elektronisch über HIS zu den hochschulöffentlich bekannt gemachten Zeiten (fünfwöchige Frist, die meist zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn endet).

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wechsel in die parallel laufende Übung und deren Prüfungsleistungen nicht möglich. Das Zentrale Prüfungsamt informiert Sie über Möglichkeiten eines Prüferwechsels vor einer Anmeldung, falls sie im davor liegenden Semester bereits an einer Anfängerübung im Privatrecht teilgenommen haben. 

Unabhängig davon steht es Ihnen frei, an den Klausuren der Parallelveranstaltung übungshalber teilzunehmen und auch die Vorlesungen und Besprechungen des jeweils anderen Dozenten zu besuchen.

Weitere Fragen beantwortet die Studienberatung susanne.wischnewskiuni-greifswaldde

 

 

C.Vorgerücktenübung im Privatrecht I

Im Sommersemester 2024 finden zwei Vorgerücktenübungen im Privatrecht I parallel statt (Prof. Beater und Prof. Schlinker).

Die Anmeldung zu der von Ihnen gewählten Vorgerücktenübung erfolgt mit der erstmaligen Abgabe einer beliebigen Prüfungsleistung (typischerweise der Hausarbeit, sonst auch einer Klausur) zu Händen des jeweils verantwortlichen Übungsleiters bzw. dessen Personal. Bei der Abgabe der erstmaligen Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis über die bestandene Zwischen- oder Fachprüfung Privatrecht beifügen.

Die Anmeldung kann auch beim Sekretariat des verantwortlichen Dozenten oder über moodle erfolgen und wird dann verbindlich mit der erstmaligen Abgabe einer Prüfungsleistung.

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wechsel in die parallel laufende Übung und deren Prüfungsleistungen nicht möglich.

Sie können allerdings an den Klausuren der Parallelveranstaltung übungshalber teilnehmen und auch die Vorlesungen und Besprechungen des jeweils anderen Dozenten besuchen.

Weitere Fragen beantwortet die Studienberatung susanne.wischnewskiuni-greifswaldde

 

Ergänzender Hinweis zu den Übungen:

In der für die Zwischenprüfung relevanten „Fachprüfung Privatrecht“ (bestehend aus den Kleinen Übungen I und II) besteht die Möglichkeit, alle erforderlichen Prüfungsleistungen in einem einzigen Semester zu absolvieren (Bestehen einer Hausarbeit und zwei thematisch unterschiedlicher Klausuren). Dagegen kann die Vorgerücktenübung im Privatrecht (bestehend aus Vorgerücktenübung I und II) ungeachtet einer vergleichbaren Struktur (erforderlich ist auch hier das Bestehen einer Hausarbeit und das Bestehen zwei thematisch unterschiedlicher Klausuren) wegen zwingender Vorgaben der JAPO M-V nur bestanden werden, wenn außerdem in beiden Semestern eine Klausur bestanden wird. (Zu den Kleinen Übungen § 18 Abs. 4 Prüfungsordnung; zu den Vorgerücktenübungen § 7 Abs. 2 Studienordnung, ferner § 5 Abs. 3 Satz 2 JAPO M-V).