FAQs zu den Juristischen Kommunikationstechniken (Schlüsselqualifikationen)
Studierende der Rechtswissenschaften müssen nach den “Voraussetzungen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung” (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V) für die Zulassung zur Pflichtprüfung die Teilnahme an "einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen" nachweisen. An der RSF in Greifswald werden innerhalb der in der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften ausgewiesenen "Juristischen Kommunikationstechniken" in jedem Semester zwei alternative Lehrveranstaltungen in mehreren Gruppen angeboten, die "Rhetorik im Jurastudium" und die “Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung”. Die Termine der "Rhetorik im Jurastudium" finden während der Vorlesungszeit, die der "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung" als Blockseminar nach Ende der Vorlesungszeit statt. Außerdem bieten einige Lehrstühle der Fakultät die Vorbereitung und Teilnahme an einem Moot Court als Schlüsselqualifikationsnachweis an.
Laut Musterstudienplan ist die Belegung der "Juristischen Kommunikationstechniken" für das fünfte (bei Studienbeginn im Winter) bzw. sechste (bei Studienbeginn im Sommer) Fachsemester Rechtswissenschaften vorgesehen. Die Zulassung zu den Veranstaltungen eines Semesters erfolgt absteigend nach der Höhe der Fachsemesterzahl. Sofern Teilnahmeplätze frei sind, kann die Veranstaltung auch zu einem früheren Zeitpunkt belegt werden. Der Nachweis über die interdisziplinären Schlüsselqualifikationen nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V muss bei der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) vorliegen. Da u. U. Fehltermine in einem Folgesemester nachgeholt werden müssen, empfiehlt sich eine Belegung mindestens zwei Semester vor der (geplanten) Prüfungsanmeldung, deren Frist jeweils vor Vorlesungsende abläuft.
Für die Teilnahme an einer der Veranstlatungen zu den "Juristischen Kommunikationstechniken" ist ein Eintrag im Selbstbedienungsportal der Universität (HIS) notwendig, sobald HIS und Website mit den Daten des anstehenden Semesters aktualisiert wurden (i. d. R. Anfang März für das Sommersemester bzw. Mitte September für das Wintersemester). Der Eintrag in die Gruppen im HIS ist dann innerhalb des Belegzeitraums bzw. bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze möglich. Informationen über das geplante Angebot finden sich vorab im Vorlesungsplan der Fakultät.
Die Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald sieht für die "Juristischen Kommunikationstechniken" ein Semester Dauer mit zwei Wochenstunden (insgesamt also 28 Kontaktstunden) vor. Die Lehrveranstaltungen teilen sich in einen grundlagen- und in einen fertigkeitsvermittelnden Teil. Schwerpunkt bildet der praktische Teil in Form von Seminarterminen zu je vier Stunden in Kleingruppen. Dort soll das erlernte Wissen in praktischen Redeübungen, Videoanalysen (nur "Rhetorik im Jurastudium"), Diskussionen, Fallstudien sowie Gesprächs- und Verhandlungssimulationen (nur "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung") ausprobiert, erfahren und reflektiert werden. Für jeden Termin ist in der Regel eine Vor- und Nachbereitung nötig. Der grundlagenvermittelnde Teil findet in Form von drei zweistündigen Online-Vorlesungen (Plena) über BigBlueButton im Moodle-Kurs statt.
- Ankündigungen zum geplanten Veranstaltungsangebot im anstehenden Semester finden sich im Vorlesungsplan der Fakultät.
- Detailierte Beschreibungen der Inhalte, Methoden, Organisation und verbindliche Veranstaltungstermine sind der Website zu entnehmen.
- Die Gruppeneinteilung und die Teilnehehmerinformationen (Rund-Mails) erfolgen über das Selbstbedienungsportal HIS. (Teilnehmende müssen daher über die in HIS hinterlegte E-Mail-Adresse auch kurzfristig erreichbar sein.)
- Materialien zu den Semnarterminen werden im Laufe des Semesters sukzessive auf Moodle eingestellt. Über den Moodle-Kurs "Rhetorik im Jurastudium" bzw. über BigBlueButton finden auch die drei Vorlesungtermine (Plena) statt.
Eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V erhält, wer sich bei jeweils allen sechs Seminarterminen mit mindestens ausreichenden Leistungen eingebracht und sich nachweislich mit den Inhalten der Lehrveranstaltung (auch der Vorlesungen) auseinandergesetzt hat. In der "Rhetorik im Jurastudium" müssen alle Redeübungen des Semesters mit mindestens ausreichenden Leistungen absolviert werden, in den "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung", muss sich mit mindestens ausreichenden Leistungen am gesamten Blockseminar sowie an einem ca. 20-minütigen Partnerreferat zu einem kommunikationswissenschaftlichen Thema beteiligt werden. Die einem Referat "vergleichbare Prüfungsleistung" nach § 5, Abs. 3 JAPO M-V stellen die unterschiedlichen Kurzbeiträge während der Veranstaltung dar. Versäumte Seminartermine müssen nach Absprache mit der Lehrkraft in einer parallelen Seminagruppe oder in einem späteren Semester in der gleichen Veranstaltung nachgeholt werden. Eine Abschlussprüfung findet nicht statt.
Nein. Aufgrund der besonderen Inhalte und Lehrmethoden werden die geforderten Leistungen mit mündlichen Feedbacks abgeschlossen, jedoch nicht in Notenschritten bewertet. Die Bescheinigung wird durch Zitat der JAPO M-V § 5 Abs. 3 "mit mindestens ausreichend" erbrachten Leistungen ausgestellt, damit sie auch von Justizprüfungsämtern anderer Bundesländer anerkannt werden kann.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schlüsselqualifikationsveranstaltung aus zurückliegenden Semestern sind im Dekanatsbüro (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, Raum 0.19, Frau Behnke) hinterlegt, wo sie zu den Öffnungszeiten abgeholt werden können. Gegen einen dort eingereichten frankierten Rückumschlag können sie auch zugesandt werden.